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Doppeltes Geld

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Das Bundessozialgericht in Kassel gab einer Familie aus Bayern Recht, dass sie nach der Geburt von Zwillingen doppeltes Elterngeld erhalten dürfen. Im dem Fall wollten beide Eltern nach der Geburt zur gleichen Zeit zu Hause bleiben: Der Vater hatte zwölf Monate Elterngeld für seinen Sohn und weitere zwei Monate für seine Tochter beantragt, die Mutter zwölf Monate für die Tochter und zwei für den Sohn. Das Amt hatte das Elterngeld zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt.

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