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dm verliert gegen Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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Im Bonusprogramm „glückskind“ behauptete dm, spezielle Kindermilchen seien für Kleinkinder besser geeignet als Kuhmilch. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat diese unzulässige Werbung erfolgreich abgemahnt.

Kuhmilch sei für Kleinkinder nicht optimal geeignet, wichtige Nährstoffe wie Eisen, Jod und Vitamin D wären nicht ausreichend enthalten, dagegen seien Kindermilchen ideal auf Kleinkinder-Bedürfnisse abgestimmt, würden den Organismus nicht belasten und seien besser zu verdauen. Verbunden mit Vorteils-Coupons sollten diese Behauptungen in einem Flyer des Bonusprogrammes „glückskind“ Eltern dazu verlocken für ihre Kleinkinder spezielle Kindermilch-Produkte zu kaufen.

Diese Aussagen widersprechen jedoch aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ernährungsempfehlungen für Kleinkinder, beispielsweise des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE): Nach dem ersten Lebensjahr sind spezielle Lebensmittel für eine ausgewogene Ernährung von Kleinkindern nicht notwendig, die Nährstoffversorgung von Kleinkindern in Deutschland ist überwiegend zufriedenstellend. Dagegen kann der Verzehr von Kindermilchgetränken zu überflüssigen und sogar zu hohen Nährstoffaufnahmen führen, häufig enthaltenes Aroma kann die Geschmacksprägung negativ beeinflussen.

„Kein Kind braucht Kindermilch“, stellt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale klar. „Eltern dürfen nicht durch falsche Aussagen zum Kauf unnötiger und teurer Produkte verleitet werden.“

Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat sich dm Drogeriemarkt jetzt verpflichtet, auf die irreführenden Werbeaussagen zu verzichten.

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