Bereits seit Jahren zahlen Verbraucher für ihre Dispositionskredite (Dispo) Zinssätze, die in keinem angemessenen Verhältnis stehen. Banken leihen sich bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Geld für derzeit nur 0,05 Prozent und verlangen für den Dispo bis zu 14 Prozent. Noch höher liegen die Zinssätze in der Regel für die von vielen Banken geduldete Überziehung des Dispos. Das ist Wucher und muss per Gesetz gestoppt werden.
Gesetzentwurf kein großer Wurf
Im Juli 2015 hat sich die Bundesregierung nun endlich dazu durchgerungen, in Sachen Dispozins zu handeln. Der Gesetzentwurf von Verbraucherschutzminister Heiko Maas sieht vor, ein verpflichtendes Beratungsangebot für Verbraucher einzuführen, die ihren Dispokredit „dauerhaft und erheblich” in Anspruch nehmen. Doch wer will gerne mit seiner Bank reden, wenn das Konto andauernd ins Minus rutscht? Außerdem haben die Kreditinstitute wohl kaum ein Interesse daran, ihren Kunden günstigere Ratenkredite anzubieten, wenn sie mit den hohen Zinsen der Dispokredite viel mehr verdienen können.
Darüber hinaus sollen Banken zukünftig auf ihren Internetseiten transparent über die Höhe ihrer Dispozinsen informieren, so dass Verbraucher die Zinssätze verschiedener Anbieter besser vergleichen können. Doch wer denkt beim Eröffnen eines Kontos schon daran, welchen Dispozins er zahlen muss, wenn er einmal verschuldet ist?
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes will das zuständige Ministerium die Entwicklung der Dispozinsen über fünf Jahre hinweg beobachten und anschließend entscheiden, ob weitere Schritte notwendig sind, um die Zinssätze zu senken.
Unsere Prognose: Information ist gut. Transparenz ist gut. Beratung ist gut. Dennoch werden alle drei Punkte zusammen nicht helfen, die Dispozinsen auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren. Das Nachsehen haben die Verbraucher, die – wenn sie einmal in der Schuldenfalle stecken – auf keinen grünen Zweig mehr kommen. Da hilft nur die Deckelung der Zinssätze. Mit dieser Meinung stehen wir nicht allein da. Auch Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks sagt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nicht weit genug.
Wucher mit Dispo und Überziehungszinsen
Eine Erhebung der Stiftung Warentest im September 2014 hatte gezeigt: Den günstigsten Dispozins verlangte die Deutsche Skatbank mit 4,90 Prozent; 14,25 Prozent zahlten hingegen Kunden mit schlechter Bonität bei der Volksbank Westenholz und der Raiffeisenbank Weil und Umgebung. Die Tester ermittelten damit Zinsunterschiede von fast 10 Prozentpunkten. Der Durchschnitt der Dispozinsen lag bei 10,65 Prozent. Insgesamt 1.504 Banken hatte die Stiftung Warentest untersucht.
Daran hat sich bis heute wenig geändert. Nur bei manchen Banken fand ein Umdenken statt. So strich beispielsweise die ING DiBa ihren Überziehungszins und senkte den Dispozins. Andere Kreditinstitute reduzierten ebenfalls ihre Überziehungszinsen, nahmen aber im Gegenzug höhere Kontoführungsgebühren.
Extraentgelte für Verfügungen
Zusätzlich verlangten viele Geldhäuser von den Betroffenen noch Entgelte für veranlasste Verfügungen in Höhe von 4 bzw. 5 Euro pro Posten.
Die Commerzbank beispielsweise bezeichnete dieses Vorgehen als „risikoadäquate Kostenstruktur” und meinte, wer sein Dispolimit überziehe, sei eben ein besonders wackeliger Kunde und müsse daher mehr bezahlen. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt.
Auch die Targobank glaubte, die Gebühren mit „höheren Kosten und Risiken” rechtfertigen zu können. Das Landgericht Düsseldorf untersagte die entsprechende Klausel, wonach Kunden für Verfügungen über das Limit hinaus 4 Euro extra zahlen sollten. Das Urteil, datiert vom 23. Juni 2010, ist seit dem 30. September 2011 rechtskräftig (Az. 12 O 313/09).
Holen Sie sich Ihr Geld zurück: Wenn Ihnen in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der geduldeten Überziehung zusätzlich Gebühren pro Überweisung oder sonstiger Verfügungen vom Konto abgebucht wurden, können Sie von Ihrer Bank eine Erstattung verlangen. Das gilt auch rückwirkend für drei Jahre.
- Nutzen Sie unseren Musterbrief für Ihren Erstattungsanspruch (Download 90 Cent).
Wir finden es sozial diskriminierend, wenn arme Bankkunden noch einmal extra zur Kasse gebeten werden.
Unser Rat
Wenn Sie Fragen zum Thema Dispokredit haben oder Hilfe benötigen, ihre Ansprüche durchzusetzen, wenden Sie sich gerne an unsere Finanzexperten. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Beratungsangebote und -zeiten.
Quelle:VZ HH
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