Startseite Allgemeines Digitroniq kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Digitroniq kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Teilen

Digitroniq kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Datum: 04.01.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Digitroniq keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter der anonym registrierten Domain digitroniq.online gibt Digitroniq in deutscher Sprache (digitroniq.online/de/) an, „für seine Nutzer die genaueste und erfolgreichste Forex-Handelsplattform, die es online gibt“, zu sein. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Weltpolitik als Puppenbühne? Wenn Bomben fallen und Bildungsreden gehalten werden

Während im Nahen Osten Raketen starten, Drohnen sirren und Schulen in mehreren...

Allgemeines

Israel schließt Übergänge im Westjordanland – Siedlergewalt nimmt im Schatten des Iran-Kriegs zu

Im Zuge des Krieges zwischen den USA, Israel und dem Iran hat...

Allgemeines

Insolvenz:Sanos Group GmbH

3605 IN 1395/26 | In dem Verfahren über den Antrag Sanos Group...

Allgemeines

nsolvenz:Natulis Group AG

3608 IN 1387/26 | In dem Verfahren über den Antrag Natulis Group...