Startseite Allgemeines Digitalisierung und Bürokratieabbau im Genossenschaftsrecht: Bundesregierung beschließt Reform
Allgemeines

Digitalisierung und Bürokratieabbau im Genossenschaftsrecht: Bundesregierung beschließt Reform

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften weiter zu verbessern, die Digitalisierung voranzutreiben und gleichzeitig den Missbrauch dieser Rechtsform zu verhindern.

Förderung der Digitalisierung und Attraktivität von Genossenschaften

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont:
„Genossenschaften sind in vielen Bereichen unverzichtbar – vom Wohnungsbau über die Energieversorgung bis hin zum Profifußball. Mit dieser Reform machen wir sie noch attraktiver und moderner. Weniger Bürokratie und mehr digitale Lösungen sind auch hier der richtige Weg.“

Die Reform setzt zentrale Punkte des Koalitionsvertrags um und soll insbesondere das gemeinwohlorientierte Wirtschaften stärken. In Deutschland gibt es derzeit über 23,5 Millionen Genossenschaftsmitglieder, die durch Wohnungs-, Energie- und Kreditgenossenschaften wichtige gesellschaftliche Beiträge leisten.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs

  1. Förderung der Digitalisierung:
    • Einführung der Textform als Alternative zur Schriftform, um administrative Prozesse zu erleichtern.
    • Klarstellungen und Regelungen für digitale Sitzungen und Beschlussfassungen.
    • Verbesserte digitale Informationsversorgung für Genossenschaftsmitglieder.
  2. Beschleunigung der Gründung von Genossenschaften:
    • Erhöhung der Transparenz durch ein erweitertes Register der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.
    • Einführung einer Standardisierung der Gründungsgutachten mittels Verordnungsermächtigung.
    • Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht.
    • Einführung verbindlicher Fristen für Eintragungen im Genossenschaftsregister.
  3. Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften:
    • Stärkung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.
    • Verstärkte Staatsaufsicht über Prüfungsverbände, um Missbrauch vorzubeugen.
    • Ergänzende Regelungen, die auf Empfehlungen des Bundesrates basieren.

Hintergrund und Ausblick

Genossenschaften spielen eine zentrale Rolle bei der Förderung des Gemeinwohls. Sie stellen bezahlbaren Wohnraum bereit, treiben die Energiewende voran und übernehmen Verantwortung in Bereichen, aus denen sich der Staat zurückzieht. Mit der Reform soll die genossenschaftliche Rechtsform sowohl moderner als auch sicherer werden.

Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter beraten. Weitere Details und den vollständigen Entwurf finden Sie hier.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Frau Weihnachtsmann ist im Kommen – und Santa staunt nicht schlecht

Wenn es im Seniorenzentrum nach Zimt duftet, Weihnachtslieder durch den Raum klingen...

Allgemeines

Die Kerze im zerbrochenen Fenster – Eine lange Nacht zu Weihnachten

Der Morgen des 24. Dezember begann wie viele andere Tage im Krieg:...

Allgemeines

Weihnachten im Schützengraben Eine Weihnachtsgeschichte aus der Ukraine

Es war der 24. Dezember. Über der zerstörten Kleinstadt im Osten der...

Allgemeines

Stiftung Warentest warnt: Nicht jede Spendenorganisation arbeitet transparent

Die Stiftung Warentest ruft Spenderinnen und Spender dazu auf, bei wohltätigen Zuwendungen...