Die Finanzämter dürfen nicht mehr automatisch unterstellen, dass ein Firmenwagen auch privat genutzt wird. Sie müssen jetzt dies nachweisen, bevor sie den geldwerten Vorteil besteuern. Dieses Urteil kann durchaus als Wegweisend bezeichnen!
Hier steckt mehr dahinter als nur „ein paar unzufriedene Kunden“. Die Kommentare...
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