Im 19. Jahrhundert hatten Frauen theoretisch ähnliche Rechte wie Männer im Wirtschaftsleben, wie etwa die Möglichkeit, ein Gewerbe zu gründen. Doch sie waren rechtlich dem Mann als Familienoberhaupt untergeordnet und hatten oft keinen Zugang zu Bildung, was es ihnen erschwerte, ihre Rechte vollständig zu nutzen. Dennoch war Berufstätigkeit für viele Frauen Alltag, wie die Historikerin Waltraud Schütz betonte: Für die Mehrheit der Frauen war das Arbeiten normal, vor allem in unteren sozialen Schichten, als Dienstmädchen oder in Fabriken.
Mit der Gewerbefreiheit von 1859 konnten Frauen erstmals ein eigenes Gewerbe gründen, was vor allem im Gastgewerbe und der Schneiderei zu Chancen führte. Doch der Zugang zu Bildung blieb ein großes Problem: Frauen konnten viele Ausbildungen und Studiengänge nicht abschließen, was ihre beruflichen Möglichkeiten stark einschränkte.
Eheverträge waren weit verbreitet, um Vermögensrechte zu sichern, da die Frau rechtlich oft unter der Verwaltung des Mannes stand. Ab dem 19. Jahrhundert verschwand die Praxis jedoch zunehmend, da die romantische Vorstellung von Ehe mehr und mehr in den Vordergrund trat.
Trotz der rechtlichen Einschränkungen und gesellschaftlichen Erwartungen trugen Frauen im 19. Jahrhundert entscheidend zur Wirtschaft bei, auch wenn ihre Leistungen häufig übersehen wurden.
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