Warum tritt nicht der Versicherungsvermittler als selbständiger Vermittler zu einer Versicherungspolice auf, in dem er die Versicherung abschließt und dann einer Gesellschaft, welcher auch immer, zur Durchführung anbietet. Das heißt die Versicherungsgesellschaft wäre dann eine Art „Geschäftsbesorger“ für den Vermittler und den Kunden. Ideal wäre die Kombination mit einer Nettopolice, heißt der Kunde weiß von Beginn an, über eine Honorarvereinbarung, was ihn der Vertrag kostet. Hier in diesem Bereich sind ja Prismalife und AtlanticLux eigentlich seit Jahren der Vorreiter auf dem Markt, aber leider auch sehr umstritten. Einige Anwälte haben sich eine Klage gegen die sogenannten Kostenausgleichsvereinbarungen regelrecht zu einem Geschäftsmodel erkoren. Damit hat der BGH im März diesen Jahres vermutlich Schluss gemacht, denn der BGH erkennt die Kombination einer Nettopolice mit einer gesonderten Kostenvereinbarung im Urteil ausdrücklich an. Nun, könnte man ja erwarten, als Folge aus dem Urteil, das sich da im Hause der Prismalife und der Atlanticlux in den nächsten Wochen und Monaten was tun könnte. Es wäre ein weiterer Schritt hin zum Thema „Honorarberatung“. Nur das ist für uns die Zukunft auf dem Finanzmarkt. Nettoprodukte und ein Beratungshonorar für den Abschluss des Vertrages. Sauber und Transparent.
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