Startseite Allgemeines Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Roicraft, Kanada, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienst-leistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Roicraft, Kanada, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienst-leistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Roicraft, Kanada, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienst-leistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der Webseite roicraft.co, sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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