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Die aktuellen BaFin-Warnungen zu den Websites kassecap.com und investitions-quorum.com, und was betroffene Verbraucher jetzt tun können:

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Viele Betroffene schämen sich – das müssen sie nicht!“

Frage: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor den Websites kassecap.com und investitions-quorum.com, bei denen offenbar ohne Lizenz Finanz- und Kryptodienstleistungen angeboten wurden. Was bedeutet das konkret für Anleger?

Jens Reime: Ganz einfach: Wer dort Geld investiert hat, ist sehr wahrscheinlich einem illegalen Anbieter aufgesessen – und in vielen Fällen auch einem Betrug. Die Betreiber sind weder bei der BaFin registriert, noch werden sie beaufsichtigt. Das heißt, es gibt keinen Verbraucherschutz, keine Einlagensicherung, keine rechtliche Kontrolle. Wer dort Geld eingezahlt hat, muss davon ausgehen, dass es sich um sogenannte „Scam“-Plattformen handelt – also um organisierte Abzocke.

Frage: Welche Erfahrungen machen Sie als Anwalt mit solchen Fällen?

Reime: Leider sehr viele. Die Masche ist fast immer gleich: Hochprofessionelle Websites, scheinbar freundliche Berater, Versprechungen von hohen Gewinnen – und sobald das Geld einmal überwiesen ist, wird es schwierig bis unmöglich, es zurückzubekommen. Viele Opfer schämen sich, weil sie auf den Trick hereingefallen sind, und zögern, sich Hilfe zu holen. Das ist ein großer Fehler.

Frage: Was raten Sie jemandem, der dort investiert und jetzt den Verdacht hat, betrogen worden zu sein?

Reime: Sofort aktiv werden. Der erste Schritt ist die schnelle Beweissicherung: Screenshots der Website, E-Mails, Kontoauszüge, Chatverläufe sichern. Danach sollte unbedingt eine Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. Parallel kann man anwaltlich prüfen lassen, ob man Rückforderungsansprüche geltend machen kann – zum Beispiel gegen Zahlungsvermittler, Banken oder Mittelsmänner. Und wenn Geld per Kreditkarte überwiesen wurde, sind sogenannte „Chargebacks“ möglich, also Rückbuchungen bei der Bank. Aber da ist schnelles Handeln entscheidend.

Frage: Gibt es noch Hoffnung für Betroffene, ihr Geld wiederzubekommen?

Reime: In Einzelfällen ja – vor allem, wenn frühzeitig reagiert wurde und Zahlungswege nachvollziehbar sind. Wichtig ist: Nicht aufgeben! Es gibt durchaus Fälle, bei denen wir über Zahlungsdienstleister, sogenannte Intermediäre oder ausländische Banken Gelder zurückholen konnten. Aber: Je länger gewartet wird, desto schwieriger wird es.

Frage: Was halten Sie von der Rolle der BaFin?

Reime: Die BaFin macht, was sie kann – aber leider kommt die Warnung oft zu spät. Es braucht dringend eine zentrale, öffentlich zugängliche „Warnliste in Echtzeit“, auf die auch Google & Co. reagieren. Derzeit sind viele betrügerische Plattformen schneller wieder online, als die Behörden sie sperren können. Darum ist Aufklärung enorm wichtig.

Frage: Ihr Rat an junge oder unerfahrene Anleger?

Reime: Finger weg von Versprechungen, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Niemand verdoppelt über Nacht Ihr Geld. Und wenn Sie nicht wissen, ob ein Anbieter seriös ist – fragen Sie bei einem Anwalt oder der BaFin nach, bevor Sie einen Cent überweisen. Vorsicht ist hier wirklich besser als Reue.


Kurz & knapp: Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Alle Belege sichern (E-Mails, Screenshots, Kontoauszüge)

  • Anzeige erstatten (Polizei/Staatsanwaltschaft)

  • Anwalt kontaktieren, um rechtliche Schritte prüfen zu lassen

  • Zahlung rückbuchen, wenn möglich (z. B. über Kreditkarte)

  • Nicht auf Folgeangebote oder Rückholversprechen hereinfallen


Hinweis: Jens Reime ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt regelmäßig Mandanten in Fällen von Online-Anlagebetrug.

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