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DGR Deutsche Genussrecht AG- Nachtrag- aus unserer Sicht ein Investment mit Totalverlustrisiko

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DGR Deutsche Genussrecht AG Kaltenkirchen

Hinweisbekanntmachung gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes

Bereithaltung der mit dem Nachtrag Nr. 1 vom 15. Januar 2018 konsolidierten Fassung des bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekts vom 2. November 2017 betreffend das öffentliche Angebot von Genussrechten der DGR Deutsche Genussrecht AG, mit Sitz in Kaltenkirchen und eingetragener Geschäftsanschrift Gottlieb-Daimler-Straße 9, 24568 Kaltenkirchen, gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes.

Die gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes erstellte, mit dem Nachtrag Nr. 1 vom 15. Januar 2018 konsolidierte Fassung des bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekts vom 2. November 2017 betreffend das öffentliche Angebot von Genussrechten der DGR Deutsche Genussrecht AG wird bei der DGR Deutsche Genussrecht AG, Gottlieb-Daimler-Straße 9, 24568 Kaltenkirchen, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Darüber hinaus steht die vorgenannte konsolidierte Fassung auf der Internetseite der DGR Deutsche Genussrecht AG (www.dgrag.de) zum kostenlosen Download bereit.

Kaltenkirchen, den 24. Januar 2017

DGR Deutsche Genussrecht AG

1 Komment

  • Werte Redaktion,

    bitte um eine Erklärung zu meinem Verständnis. Sie schreiben in der Überschrift, es handle sich aus Ihrer Sicht um ein Investment „mit Totalverlustrisiko“. Handelt es sich nicht bei JEDEM Investment um ein solches mit Totalverlustrisiko? Diese Angabe schreibt der Gesetzgeber vor, und sogar Spareinlagen auf einer Bank haben ein Totalverlustrisiko, da im Falle einer Bankinsolvenz lediglich bis zur Höhe der Einlagensicherung greift.

    Oder hab ich hier etwas übersehen?

    Anmerkung der Redaktion:
    Diese Frage kann man nicht Pauschal beantworten, denn es gibt durchaus auch Investments die kein Totlaverlustrisiko in sich haben.Soweit ich mich erinnere hatten wir erst kürzlich über ein solches Investment von EXPORO berichtet. Grundsätzlich sidn Investments ohne Totalverlustrisiko dann doch die Ausnahme, ganz klar. Wir schreiben aber bei diesen Investments über die Beteiligung von Kleinanlegern, und deren Investments wären dann sicherlich bei Banken alle zu 100% abgesichert, eben bis hin zur Einlagensicherung.

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