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DGH Deutsche Grundwert Holding AG

geralt (CC0), Pixabay
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Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Aktenzeichen: 36d IN 5118/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der AOK Nordost auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DGH Deutsche Grundwert Holding AG abgewiesen. Grund für die Entscheidung ist das Fehlen ausreichender Vermögenswerte („mangelnde Masse“), die eine geordnete Insolvenzabwicklung ermöglichen würden.

Hintergrund des Verfahrens

Die AOK Nordost hatte als Gläubigerin den Antrag auf Insolvenzeröffnung gegen die DGH Deutsche Grundwert Holding AG gestellt, deren frühere Geschäftsadresse sich in der Landsberger Allee 366, 12681 Berlin, befand. Vertreten wurde das Unternehmen durch die Vorstände Frank Peinelt und Michael Paul Power.

Nach Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin stellte das Gericht fest, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um ein Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Folglich wurde der Antrag abgelehnt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit:

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Hinweis zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus.

Für weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) sowie die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Beschluss ergangen am: 14. Februar 2025
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

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