In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Chemnitz unter HRA 8017 eingetragenen KOLDI GmbH & Co. KG, Sohlbacher Straße 87, 57078 Siegen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 28501 eingetragene DFK Treuhand GmbH, Conrad-Clauß-Straße 7a, 09337 Hohenstein-Ernstthal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Frieder Kolleß und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 27838 eingetragene PS-Verwaltungs GmbH, Conrad-Clauß-Straße 7a, 09337 Hohenstein-Ernstthal, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Annette Kolleß
ist am 14.09.2015, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Grabenstraße 5, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 218/15
Amtsgericht Siegen, 14.09.2015
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