Startseite Vorsicht Anlegerschutz DF Deutsche Finance Technology GmbH – Die DF Deutsche Finance Holding AG ist aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme von Verlusten verpflichtet.
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DF Deutsche Finance Technology GmbH – Die DF Deutsche Finance Holding AG ist aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme von Verlusten verpflichtet.

AnnaliseArt (CC0), Pixabay
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DF Deutsche Finance Technology GmbH

München

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 25.09.2019 bis zum 31.12.2019

Die Gesellschafter der DF Deutsche Finance Technology GmbH haben mit dem Gesellschafterbeschluss vom 23.11.2020 beschlossen, gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Offenlegung des Jahresabschlusses der DF Deutsche Finance Technology GmbH für das Geschäftsjahr vom 25. September 2019 bis 31. Dezember 2019 zu verzichten.

Der Jahresabschluss der DF Deutsche Finance Technology GmbH wird in den Konzernabschluss der DF Deutsche Finance Holding AG, München, HRB 159834 für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 einbezogen. Die Muttergesellschaft hat die Befreiung der DF Deutsche Finance Technology GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB in ihrem Konzernanhang angegeben.

Die DF Deutsche Finance Holding AG ist aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme von Verlusten verpflichtet.

 

München, im November 2020

DF Deutsche Finance Technology GmbH

Die Geschäftsführung

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