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Devcon 5-alles Totalverlustrisiko oder was?

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Möglich das wir die Seite und die uns zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht so richtig verstehen. Das Unternehmen bietet Genussrechte an. Wir sind uns einig „die haben ein Totalverlustrisiko“. Nun spricht man aber auf der Webseite (vermittelt den Eindruck) das das Geld der Kunden aber dann doch sicher sein soll, nämlich über die Einspeisevergütungen. Dann müssten die Einspeisevergütungen aber doch zu Gunsten der Genussrechteinhaber vertraglich abgetreten sein?! Das finden wir aber nirgendwo in irgendeinem Hinweis.Neben den Genussrechten gibt es dann aber noch ein Festzinskonzept, aber in Form eines partiarischen Darlehens. Auch hier ganz klar „Totalverlustrisiko“ für den Anleger.Man sollte das Angebot auf der Webseite mal so überarbeiten, das der Kunde hier nicht „ungenau“ Informiert wird, denn auch hier sind das Investitionen in Geldwerte.

Auf der Webseite lesen wir:

Devcon Genussrechte 14

Die Devcon Wertzins 14 Genussrechte sind gekennzeichnet durch:

  • Hohe Sicherheit
  • Staatlich geförderte Sachwertanlagen im Bereich Erneuerbare statt unsicherer und niedrig verzinster Geldwerte
  • Investments in definierte Projekte
  • Absicherung über die Stromerlöse (Einspeisevergütung nach EEG)
  • Absicherung über die Algenerlöse (garantierte Abnahme)
  • Absicherung über Versicherungsschutz gegen Betriebsausfall und Vermögensschäden

Devcon 5 Festzins Konzept

Bei dem Devcon 5 Festzins Konzept handelt es sich um ein partiarisches Darlehen (Beteiligungsdarlehen), welches eine Sonderform des Darlehens ist. Als Entgelt für die Überlassung des Darlehens wird ein Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens oder eines Geschäfts, zu dessen Zweck das Darlehen gewährt wurde, vereinbart (partiarisch = gewinnabhängig).

(Auszug Wikipedia)

Die partiarischen Darlehen der Devcon 5 GmbH sind gekennzeichnet durch:

  • Hohe Sicherheit
  • Überdurchschnittliche Rendite über der Inflation
  • Investition in reale Sachwerte
  • Staatlich geförderte Sachwertanlagen im Bereich Erneuerbare Energien und Ökologie anstatt unsicherer und niedriger verzinste Geldwerte.
  • Investments in definierte Projekte
  • Absicherung über die Stromerlöse (Einspeisevergütung nach EEG)
  • Absicherung über die Algenerlöse (garantierte Abnahme)
  • Absicherung über Versicherungsschutz gegen Betriebsausfall und Vermögensschäden
  • Besondere Verfügbarkeit und Flexibilität im Fall der sozialen Härte (Berufsunfähigkeit, Tod…)
  • Vererbbarkeit und Übertragbarkeit
  • Kurze Laufzeiten (ab 3 Jahre)
  • Qualifiziertes, nachrangiges Darlehen ohne Nachschusspflicht
  • Vierteljährliche oder auf Wunsch, monatliche Ausschüttungen
  • Gewinnbeteiligung
  • Mindesthöhe des Darlehens beträgt 5.000 EUR
  • Kein Agio
  • Renditezahlungen unterliegen der Abgeltungssteuer

Risikohinweise:

Es besteht grundsatzlich das Risiko, das die zukünftige Ausschüttung und oder die Rückzahlung des angelegten Kapitals niedriger, gar nicht oder nicht zu den geplanten Zeitpunkten geleistet werden kann. Die Genussrechte unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung, jedoch sind die Einnahmen aus dem Verkauf des erzeugten Stroms durch das Erneuerbaren Energien- Gesetz (EEG) gesetzlich gesichert. Dies ist als Vorabdruck erstellt. Weitere Hinweise zu den Chancen und Risiken einer Beteiligung entnehmen Sie bitte den gültigen Zeichnungsscheinen und fragen Sie Ihren Berater

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