Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 932/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 4889 eingetragenen DEUTSCHE UNFALLHILFE DUH GmbH, Massenbergstr. 17 a, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Doris Walburga Sebastian-Latsch, Margaretenstr. 1 , 44791 Bochum
Geschäftszweig: die Förderung und Ausbildung im Rahmen des Feuerschutzes, der Unfallverhütung und Rettung aus Lebensgefahr, Unfälle zu vermeiden und sofortige Maßnahmen am Unfallort anzuwenden u. a.
ist am 15.12.2025, um 11:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 932/25
Amtsgericht Bochum, 15.12.2025
Kommentar hinterlassen