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Deutsche Öl & Gas AG und ECI mit Kai Rieck and er Unternehmensspitze – Verärgerte Anleger

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Es gibt offenbar viele verärgerte Anleger, denn immer wieder erreichen uns in der Redaktion E- Mails und Kommentare. Hier ein beispielhafter Kommentar eines Anlegers:

Ich bin Anleger des  Emitenten “Energy Capital Invest” der wiederum die Fonds, Namensschuldverschreibungen und Inhaberschuldverschreibungen der “Deutschen Öl & Gas AG” vertreibt!

1) Am 13. Oktober wurde ich von ECI schriftlich informiert, dass meine Beteiligungen am Fond XI und IVX , OHNE MICH ZU FRAGEN, aufgelöst wurden und  durch “konzernbezogene Einbringung” in Aktien der Deutschen Öl & Gas SA

umgewandelt wurden. Die rechtlichen Grundlagen für diesen aus meiner Sicht “ZWANGSUMTAUSCH” sind mir bis heute nicht mitgeteilt worden! Für mich und meine Ziele bedeutet das Wegfall der Geschäftsgrundlage!

2) DA offensichtlich für die ordnungsgemäße und zeitgemäße Aufösung

des Fond XI im September 2014 nicht mehr genug Geld vorhanden war, hat man eine REINVESTITION in eine von der DEUTSCHEN ÖL & GAS AG ausgegebenen INHABERSCHULDVERSCHREIBUNG A 3 empfohlen!

Für diese IHSV A3 gab es klare Zinsausschüttungstermine, der aktuelle am 09.September 2015, aber diese Ausschüttung wurde trotz mehrfacher Mahnung bis heute nicht bezahlt! Auch auf persönliche Kontakte erhalte ich nur Schulterzucken, Kopf in den Sand stecken und keine klare Auskunft.

Damit ist der klare Beweis der ILLIQUIDITÄT erbracht und es bleibt wohl nur noch der KLAGEWEG!

Gruß WMB

23 Kommentare

  • Für den Boersengang wird nicht das Freefloat-Kriterium des Entry Standards erfüllt, denn D-Aktien werden aufgrund der fehlenden Fungibilitaet wohl nicht hinzugezählt werden…

  • Ohne Anwalt wird sich dort überhaupt keiner bewegen – leider muss man hier gewaltig Druck machen – ansonsten kann man sich von dem Kapital verabschieden.

  • Die ECI Truppe ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten . Auf die Kündigung des Vertrages wird nicht reagiert. Ich empfehle dringend hier mit anwaltlicher Hilfe gegen die Zwangsenteignung vorzugehen.

  • Zumindest operativ scheint es voranzugehen.

    Deutsche Oel & Gas S.A.: ConocoPhillips unterzeichnet Gasabnahmevertrag bis Ende 2016

    Luxemburg (ots) –

    – Lieferung von bis zu 15 Mio. Kubikfuß Gas pro Tag
    – Abnahmepreis über dem 2,5-Fachen des aktuellen Henry-Hub-Preises
    Die Deutsche Oel & Gas-Gruppe konnte vor wenigen Tagen in Anchorage, Alaska, einen Gasabnahmevertrag mit ConocoPhillips, einem der größten Gas- und Mineralöl-Unternehmen der Welt, abschließen. Die Vereinbarung gilt ab sofort mit einer Laufzeit bis Ende 2016 und sieht die Erdgaslieferung von bis zu 15 Mio. Kubikfuß pro Tag an ConocoPhillips vor. Der vertraglich vereinbarte Abnahmepreis liegt über dem Zweieinhalbfachen des aktuellen Henry-Hub-Preises. Das Erdgas stammt aus dem eigenen Fördergebiet „Kitchen Lights Units“ der Deutsche Oel & Gas-Gruppe im Cook Inlet-Becken in Südalaska.

    „Mit ConocoPhillips konnten wir einen weiteren namhaften Kunden für unsere eigene Erdgasproduktion gewinnen. Aufgrund der besonderen Marktsituation in Alaska mit der starken regionalen Nachfrage bei gleichzeitig drohender Energieknappheit profitieren wir im Rahmen dieser Vereinbarung von überdurchschnittlich attraktiven Konditionen. Zusammen mit den bereits bestehenden, langfristigen Abnahmeverträgen sind wir schon jetzt in der Lage, nachhaltig stabile Cashflows zu erwirtschaften“, erklärt Kay Rieck, Verwaltungsratsvorsitzender der Deutsche Oel & Gas S.A.

    Über die Deutsche Oel & Gas S.A.:

    Die Deutsche Oel & Gas S.A. mit Sitz in Luxemburg (www.deutsche-oel-gas.com) ist die Holding-Gesellschaft der Deutsche Oel & Gas-Unternehmensgruppe, die sich auf die Exploration von Erdgas und Erdöl im Cook Inlet-Becken im US-Bundesstaat Alaska fokussiert hat. Die Deutsche Oel & Gas-Gruppe verfügt über die Mehrheit der Anteile an Mineralgewinnungsrechten in dem 337 Quadratkilometer großen Gebiet „Kitchen Lights Unit“ im Cook Inlet-Becken, die sie zur Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas berechtigen.

    Kontakt:

    Deutsche Oel & Gas S.A.

    E-Mail: presse@deutsche-oel-gas.com

    Tel: 0800-5890359

  • Ich habe schon Klage eingereicht!

    Man muss nur aufpassen, gegen wen man klagt.

    Durch die Formumwandlung gibt es die Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft nicht mehr. Daraus wurde die ECI Komplementär GmbH & Co. KG. Da diese aber wiederum als Komplementär aus den KGs laut Aussage der Treuhandgesellschaft ausgeschieden sein soll, dürften die KGs auch nicht mehr lange existieren. Wobei dieses Ausscheiden des Komplementärs meines Wissens noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.

  • Gerade mit einem Fachanwalt zum Thema ECI telefoniert – da bleibt nur der Klageweg über das Gericht – ansonsten wir sich das Management hier überhaupt nicht bewegen. Herr Rieck und Herr Moosmann haben wohl schon seit längerem ihren Wohnsitz in Dubai.

  • Den Artikel kannte ich schon, kann die Schlussfolgerung aber nicht nachvollziehen.
    Die „nervigen Kleinanleger“ verlangen deutlich weniger als professionelle Anleger wie Energy Capital Partners oder finanzierende Banken wie ING oder BofA.
    17% Zinsen für EC Partners & bevorrechtigte Zurueckzahlung bekommen Kleinanleger nicht.
    Eine typische Finanzierungsstruktur von ING findet man hier:
    http://www.legis.state.ak.us/basis/get_documents.asp?session=29&docid=18813

    Wenn die Deutsche Oel & Gas 5 oder 6 Mrd. Euro wert wäre, dann müsste doch eine Finanzierung ganz einfach erhältlich sein… Nur durchschaut jeder, der etwas Ahnung hat, dass diese Zahlen einfach nicht stimmen.
    Um noch einmal auf den Petroleum News Artikel zu kommen, man sollte nicht das Ende des Artikels vergessen, Bohrloch 5 war trocken & neue Bohrgenehmigungen gibt es auch noch nicht!

    • Die Antwort hat zwar nichts mit ECI zu tun, aber die Frage ist durchaus berechtigt. Gibt es Bonofa noch oder haben die Beteiligten schon zu viel verdient?

  • Die IHS A3 / Fonds XI Situation ist eine Parallelbaustelle zum Zwangsumtausch. Insbesondere die fehlende Kommunikation ist unerträglich. Auch hier dürfte der Klageweg der einzig sinnvolle Weg sein.

  • Ich habe die Beteiligung nach Bekanntgabe des Zwangsumtausch gekündigt.
    Erhalten habe ich als Antwort “ Das ist mit dem Kommanditvertrag abgedeckt…“ – auf die Kündigung wurde mit keiner Silbe Bezug genommen.
    Sollte die von mir gesetzte Nachfrist ergebnislos verstreichen erfolgt Klage.
    Ob ggf. die Staatsanwaltschaft einbezogen wird prüfe ich z.Zt.

      • Wenn ein Vertragspartner einseitig einen Vertrag eigenmächtig aufkündigt ist das Vertrauen gleich NULL. Die Beteiligungen sahen in den Bedingungen keine ZWANGSENTEIGNUNG der Anleger vor. An WAS bitte soll ich dann noch glauben ?

      • Was ist denn dies für eine Aussage. Der Glaube an das Projekte wurde doch durch die Geschäftsführung und die unerträglichen Vorgänge erschüttert.
        Auch hier wird sich in der Zukunft erweisen, ob die Anleger einem groß angelegten Betrug aufgesessen sind.

        • Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass man sofort die Finger hätte davon lassen sollen, wenn man an das Projekt nicht glaubt. wenn doch ist man doch auf der Aktionärsseite als Eigentümer gut aufgehoben.
          12% in einer zinslosen zeit einstreichen ohne jegliches Risiko gibt es halt nicht…und wer das geglaubt hat, kann mir nicht wirklich leid tun

          • Natürlich reflektiert der Zinssatz Risiko – Explorationsrisiko. Der Versuch, durch vollkommen unangemessene Umtauschparameter die Investoren über den Tisch zu ziehen, ist etwas ganz anderes. Klage ist eingereicht, jetzt schauen wir einmal.

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