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Deutsche Lichtmiete Vermögensarreste

qimono (CC0), Pixabay
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Steht die Insolvenz nun kurz bevor? Noch ist es eine Frage, aber sie könnte bereits Anfang des nächsten Jahres beantwortet werden.

Außer einer „geregelten Insolvenzanmeldung“ bleibt den Geschäftsführern der Gesellschaft/en kaum übrig, wenn sie sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig machen wollen. Dies wäre ein neuer Straftatbestand, der aber dann auch eine persönliche Haftung bedeuten würde.

Liest man den aktuellen Artikel von Stefan Loipfinger auf www.investmentcheck.de , dann ist unsere Einschätzung noch nachvollziehbarer.

Liest man diesen Bericht, des von uns sehr geschätzten Stefan Loipfinger, dann fragen wir uns natürlich erneut, was solche Spielchen mit einer Abmahnung der Interessengemeinschaft Deutsche Lichtmiete sollen? Hier geht es nur darum, „den schärfsten Kritiker“ mundtot zu machen.

Jenen Kritiker, der eben seit 7 Jahren nicht an das Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete glaubt, auch wenn die Idee des Geschäftsmodells in die heutige Zeit passt. Aber ein Geschäftsmodell, wo die Wirtschaftlichkeit nicht passt, was macht solch ein Geschäftsmodell für einen Sinn?

Die Frage können sie sich selber beantworten. Trotzdem sollte man sich dann im Falle einer Insolvenz, das Unternehmen genau anschauen, denn nur“ Kaputtmachen“ kann nicht der Sinn sein. Möglicherweise kann man ja mit neuem Personal die Gesellschaft mit einem anderen wirtschaftlichen Geschäftsmodell fortführen. Das ist ja in der Vergangenheit zum Beispiel schon einmal in Sachen Prokon gelungen.

Um hier eine Entscheidung treffen zu können, ob dies Sinn macht, genau dafür macht die Bündelung von Anlegerinteressen in einer Interessengemeinschaft dann natürlich noch mehr Sinn.

www.ig-deutsche-lichtmiete.de

 

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