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BeiDie RedaktionMontag, 16.03.2026
Vermutlich hat die THD GmbH bereits einen Anwalt mandatiert, der im Namen und auf Kosten der Anleger Auskunft über die Endkunden und die Mietenweiterleitung vom Insolvenzverwalter erzwingen und die Anleger auf Gläubigerversammlungen vertreten soll. Mit der Einladung zur Gläubigerversammlung werden wir sehen, wo wir das Kreuz machen sollen.
Die nicht bezahlten Mieten im Zeitraum bis zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens sind m.W. für die THD GmbH schonmal uneinbringbar verloren. Darüber hinaus kann die THD siche frustierten Anlegern ein paar Anwälte empfehlen, die gerade bei der THD die Klinken putzen.
Anwälte, die ihre Gegnerliste (Vermittler, Insolvenzverwalter, Banken, Wirtschaftsprüfer) nicht ungefiltert offenlegen, sollten vom Anleger kein Mandat bekommen. Das Bundesverfassungsgerichts hat die frühere gängige Rechtsprechung der Instanzgerichte zum vermeintlichen Verbot, über anwaltliche Gegner und geführte Auseinandersetzungen zu berichten, aufgehoben (BVerfG Az. 1 BvR 1625/06). Es gibt inzwischen Anwälte, die Ihre Gegnerliste vollständig offenlegen. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Ein Satz aus dem Mittelalter, der dem Minnesänger Walther von der Vogelweide zugeschrieben wird.
007 ist ein Scheiss gegen Sie! Respekt an die Redaktion.