Startseite Allgemeines Deutsche Lichtmiete AG – Der Insolvenzbeschluss
Allgemeines

Deutsche Lichtmiete AG – Der Insolvenzbeschluss

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

69 IN 7/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210126), vertr. durch den Vorstand, ist am 08.03.2022 um 09:09 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, Tel.: 040 30094115, Fax: 040 30094116, E-Mail: hamburg@wallnerweiss.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von Verfahrensbeteiligten unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 08.03.2022

– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/datenschutz_datenschutzbeauftragter/informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trump bekräftigt: USA „brauchen“ Grönland – Spannungen mit Dänemark wachsen

Kurz vor einem hochrangigen Treffen zwischen der US-Regierung und dänischen Regierungsvertretern hat...

Allgemeines

Geheimes Rechtsgutachten: Trump sei bei Maduro-Operation weder durch US-Recht noch Völkerrecht gebunden gewesen

Ein als geheim eingestuftes Rechtsgutachten des US-Justizministeriums kommt zu dem Schluss, dass...

Allgemeines

Rechtsexperte: Klagen von Minnesota und Illinois gegen Bund wegen ICE-Einsätzen „nahezu völlig unbegründet“

Während Bundesbehörden in den vergangenen Monaten ihre Einwanderungsoperationen in Städten wie Chicago,...

Allgemeines

Powell

Innerhalb der Trump-Regierung wächst der Frust über die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef...