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Deutsche Finance Group- was droht den Anlegern da?

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
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„Fristen wahren, Transparenz einfordern, Kosten prüfen“

Ein Anleger-Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev (Dresden)

Frage: Frau Bontschev, verspätete Jahresabschlüsse, sinkende Platzierungsumsätze und hohe Gebühren – wie ordnen Sie die Lage für Privatanleger ein?
Kerstin Bontschev:
Das sind drei rote Flaggen zugleich: Transparenzdefizit (überfällige Reports), operative Schwäche (Rückgang der Platzierungen) und strukturelles Kostenthema (starker Renditeverzehr). Für Anleger heißt das: Informationsrechte aktiv nutzen, Prospekte und Basisinformationsblätter gegen die Realität halten – und Fristen zur Geltendmachung möglicher Ansprüche im Blick behalten.


Frage: Die DFG begründet Verzögerungen u. a. mit Themen in Zielfonds (Anschlussfinanzierungen, Kapitalmaßnahmen, Verkaufsentscheidungen). Trägt das juristisch?
Bontschev:
Für Jahresabschlüsse gilt eine klare Frist (bei Publikums-AIF i. d. R. bis 30. September des Folgejahres). Ereignisse „danach“ können im Prüfungsbericht erwähnt werden, ersetzen aber nicht die fristgerechte Berichterstattung. Kommt es systematisch zu Verzögerungen, ist das ein Compliance- und Aufsichtsthema – Anleger können aufsichtsrechtliche Eingaben erwägen (BaFin-Hinweis), parallel zivilrechtlich Auskunft und Rechnungslegung einfordern.


Frage: Wie bewerten Sie die Gebührenlast? Beispiel Fund 24: Vor Kosten 18,6 % nötig, damit netto 6,7 % ankommt.
Bontschev:
Das ist außergewöhnlich hoher Kostendruck. Rechtlich ist das zulässig, wenn es klar, verständlich und vollständig im Basisinformationsblatt/Prospekt offengelegt wurde. Wirtschaftlich kippt damit aber oft das Chance-Risiko-Profil zu Lasten der Anleger. Wer gezeichnet hat, sollte ex ante zugesagte Annahmen (z. B. Exit-Multiples, Entwicklungsrenditen) mit der Ist-Entwicklung abgleichen. Bei irreführender Darstellung kommen Ansprüche wegen Aufklärungs- bzw. Prospektmängeln in Betracht.


Frage: Der Konzernabschluss 2023 zeigt einen Einbruch im Privatkundengeschäft (340 → 109 Mio. €). Ist das für Anleger relevant?
Bontschev:
Ja. Ein Rückgang der Platzierungen kann auf veränderte Marktannahmen, eingeschränkte Vertriebskraft oder Produktanpassungen hindeuten. Für laufende Fonds ist relevant: Liquiditätsplanung, Asset-Management-Fähigkeiten und Exit-Fähigkeit. Anleger sollten Risikoberichte, Vermietungs-/Finanzierungsstatus, Covenant-Tests anfordern – schriftlich und mit Fristsetzung.


Frage: Die Scope Fund Analysis hat das Managementrating A+ „under review“. Hat das rechtliche Folgen?
Bontschev:
Ein Rating ist keine Rechtsnorm, aber ein wesentliches Informationssignal. Steht ein Downgrade im Raum, verschärft das die Pflicht des Anbieters zu proaktiver, anlegergerechter Information. Unterbleibt diese, können Sekundärmarkteffekte (z. B. Verkauf unter Wert) später schadensersatzrechtlich relevant werden – je nach Einzelfall.


Frage: Was bedeutet der Einstieg des Investors Ralph Winter (W5 Group)?
Bontschev:
Strategisch kann das Stabilität und Zugang zu Dealflow bringen. Für Anleger zählt aber: Vertragsbezogene Rechte in den bestehenden Fonds ändern sich dadurch nicht automatisch. Wichtig sind harte Fakten: Wie verbessert sich Reporting, Governance, Gebührenstruktur? Das sollte das Haus konkret und zeitnah darlegen.


Frage: Welche Anspruchs- und Prüfungslinien sehen Sie typischerweise bei Publikums-AIF?
Bontschev:

  • Prospekthaftung/Aufklärungspflicht: unzutreffende, unvollständige oder irreführende Angaben.
  • Vertriebs-/Beratungsfehler (sofern Beratung vorlag): Geeignetheit, Risikoaufklärung, Kostenwahrheit.
  • AIFM-/KVG-Pflichten: Reporting, Bewertung, Risikomanagement.
  • UWG/Irreführung bei Marketingclaims, falls objektiv nicht gedeckt.
  • Organ-/Treuhandhaftung, wenn Pflichtverletzungen nachweisbar sind.

Frage: Was sollten Anleger jetzt konkret tun?
Bontschev:

  1. Unterlagen sammeln: Zeichnung, KIDs/Prospekte, Berichte, Kostenaufstellungen, Korrespondenz.
  2. Informationsrechte ziehen: Schriftlich Detailreporting, Bewertungsgutachten, Kostennachweise, Status Finanzierung/Exits anfordern (Frist: 14–21 Tage).
  3. Kosten-Realität checken: KID-Annahmen vs. Ist-Daten (Mieten, Leerstand, Capex, Zins).
  4. Verjährung beachten: Regelmäßig 3 Jahre ab Kenntnis (Jahresende), Hemmung durch Güteverfahren/Klage/Musterverfahren prüfen.
  5. Gemeinsam auftreten: Anlegergruppe bilden, ggf. gemeinsamen Vertreter mandatieren; Beschlüsse sorgfältig vorbereiten.
  6. BaFin-Hinweis erwägen bei systematischer Fristversäumnis/Transparenzdefizit.

Frage: Ihr Fazit?

Bontschev:
Es braucht jetzt Transparenz und Governance. Wer fristgerecht berichtet, Kosten ehrlich darlegt und realistische Annahmen nutzt, gewinnt Vertrauen zurück. Anleger sollten ruhig, aber konsequent ihre Rechte nutzen – und sich nicht ausschließlich auf Marketingaussagen verlassen.


Hinweis: Dieses Interview ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jede Beteiligung ist gesondert zu prüfen – gern mit Ihren konkreten Unterlagen.

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