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Deutsche Biofonds – Vorübergehend nicht erreichbar !

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Müssen sich die Anleger der Deutsche Biofonds AG echte Sorgen machen um das von ihnen investierte Geld?. User berichten uns, dass man vergeblich versucht habe jemanden im Büro des Unternehmens telefonisch zu erreichen. Ruft man dort an läuft nur eine Bandansage.  Die Bandansage teilt nur noch mit, dass der Anschluss vorübergehend nicht erreichbar ist. Dass das Sorgenfalten ins Gesicht der Anleger treibt, ist sicherlich nachvollziehbar, denn ein Unternehmen was nicht erreichbar ist, kann keine Fragen beantworten. Und nicht beantwortete Fragen bedeuten dann wieder Ungewissheit für den, der keine Antworten bekommt. Geht man jedoch auf die Webseiten der deutschen Biofonds, dann prangen da noch immer die Werbeaussagen. Geworben wurde für ein nachhaltiges Investment mit attraktiven Renditen. Realisiert werden sollte dies über Investitionen in der Türkei – in Immobilien, ein Wasserkraftwerk oder eine Dolomit-Mine. Dabei legte das Unternehmen nach eigenen Aussagen auch großen Wert auf die Sicherheit und Seriosität ihrer Investitionskonzepte. Anleger konnten sich u.a. in Form von Inhaberschuldverschreibungen beteiligen. Ob das Geld nun „weg“ ist, wird man dann sicherlich in den nächsten Wochen herausfinden.

Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärte inzwischen in einer Internetveröffentlichung, dass der Vorstand verhaftet worden sei. Dort heisst es:

„Nach Berichten mehrerer unabhängiger Quellen, befindet sich der alleinige Vorstand der Deutsche Biofonds AG, Herr Dr. Yaver Demir, in Untersuchungshaft.

Anleger haben Beträge von bis zu 300 Mio. € investiert. Geworben wurde u.a. mit einer stabilen und rentablen Geldanlage in erneuerbare Energien. Über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Treuhänderin zum Fonds Hydropower VI und Hydropower VII wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet.

Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass sie vor einer Investition in die Fondsanlagen nicht über bestehende Risiken aufgeklärt wurden. Im eigenen Interesse sollten Anleger nun klären, ob das auch auf sie zutrifft.“

Auch bleibt zu klären, in welchem Umfang hier gemäß Prospekt Investitionen getätigt und Anlegergelder investiert wurden, oder was sonst mit den Anlegergeldern passiert ist.“ Quelle: CLLB Rechtsanwälte

 

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