Startseite Vorsicht BAFIN Der unbekannte Betreiber der Internetseite finanzexp.de ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
BAFIN

Der unbekannte Betreiber der Internetseite finanzexp.de ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

BaFin | © cegoh / Pixabay
Teilen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem bisher unbekannten Betreiber der Internetseite www.finanzexp.de mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das bisher unbekannte Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf der Internetseite www.finanzexp.de wird eine Dienstleistung zum Handel mit Anlagen wie Forex-Währungspaaren, globalen Indizes, Aktien, Rohstoffen und finanziellen Differenzkontakten (Contracts for differenceCFD) angeboten. Es wird zudem unzulässig das Logo der BaFin in Vertragsunterlagen verwendet und damit der falsche Anschein einer Prüfung oder Aufsicht durch die BaFin erzeugt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...