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Der Insolvenzverwalter – Wer ist das eigentlich und was macht er?

geralt (CC0), Pixabay
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Wenn ein Unternehmen wie die DEGAG pleitegeht, fällt schnell der Begriff Insolvenzverwalter. Doch wer ist das eigentlich? Welche Aufgaben hat er? Und für wen arbeitet er? Hier eine leicht verständliche Erklärung.

Wer ist der Insolvenzverwalter?

Ein Insolvenzverwalter ist eine unabhängige und neutrale Person, die vom Gericht eingesetzt wird, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Meist handelt es sich um einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht. Er übernimmt die Kontrolle über das insolvente Unternehmen und sorgt dafür, dass die Insolvenz nach festen Regeln abgewickelt wird.

Welche Qualifikation hat ein Insolvenzverwalter?

Ein Insolvenzverwalter muss ein hohes Maß an Fachwissen mitbringen. In der Regel ist er:

Jurist (Rechtsanwalt) oder Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Spezialisiert auf Insolvenzrecht und Sanierung
Mit Erfahrung im Management und in der Betriebswirtschaft
Von Gerichten anerkannt und regelmäßig geprüft

Es gibt keine spezielle „Insolvenzverwalter-Ausbildung“, aber Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt müssen zahlreiche Weiterbildungen absolvieren und praktische Erfahrung sammeln.

Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter ist so etwas wie ein „Krisenmanager“. Seine Hauptaufgaben sind:

1️⃣ Bestandsaufnahme
Er prüft, welche Vermögenswerte noch vorhanden sind, welche Schulden bestehen und ob das Unternehmen eventuell gerettet werden kann.

2️⃣ Sicherung des Vermögens
Er sorgt dafür, dass kein Geld oder Vermögen mehr unrechtmäßig abfließt. Dazu kann er Konten sperren oder Geschäftsentscheidungen stoppen.

3️⃣ Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens
Gibt es noch eine Chance für das Unternehmen? Kann es saniert oder verkauft werden? Oder muss es endgültig abgewickelt werden?

4️⃣ Gläubigerverwaltung
Er erstellt eine Liste aller Gläubiger (Banken, Lieferanten, Mitarbeiter etc.) und prüft, wer wie viel Geld bekommt.

5️⃣ Verwertung des Unternehmens
Falls das Unternehmen nicht gerettet werden kann, verkauft er die Vermögenswerte (Immobilien, Maschinen, Markenrechte etc.), um mit dem Erlös die Gläubiger zu bezahlen.

6️⃣ Ausschüttung an die Gläubiger
Am Ende des Insolvenzverfahrens verteilt er das verbliebene Geld an die Gläubiger – oft bleibt aber nur ein Bruchteil der ursprünglichen Forderungen übrig.

Für wen arbeitet der Insolvenzverwalter?

Das ist eine spannende Frage! Der Insolvenzverwalter arbeitet offiziell im Auftrag des Gerichts, aber seine Hauptaufgabe ist es, die Interessen der Gläubiger zu vertreten.

📌 Er arbeitet NICHT für den Chef des insolventen Unternehmens!
📌 Er muss neutral sein und fair gegenüber allen Beteiligten handeln.

Die Gläubiger (also diejenigen, die noch Geld vom Unternehmen bekommen) haben ein starkes Interesse daran, dass der Insolvenzverwalter möglichst viel Vermögen sichert und fair verteilt. Deshalb gibt es auch Gläubigerversammlungen, bei denen die Gläubiger mitreden können.

Was passiert nach der Insolvenz?

Je nach Ausgang der Insolvenz gibt es verschiedene Szenarien:

Das Unternehmen wird gerettet – In seltenen Fällen kann es weitergeführt oder verkauft werden.
Das Unternehmen wird liquidiert – Dann gibt es keinen Neustart, und das Unternehmen wird komplett abgewickelt.
⚠️ Schuldner bleibt auf Restschulden sitzen – Manche Schulden können auch nach einer Insolvenz noch bestehen bleiben.

Fazit: Der Insolvenzverwalter – Retter oder Totengräber?

Ein Insolvenzverwalter ist eine wichtige, aber oft unbeliebte Figur. Einerseits kann er helfen, Unternehmen zu retten oder zumindest geordnet abzuwickeln. Andererseits bedeutet sein Auftauchen oft das endgültige Aus für eine Firma.

Für die Gläubiger ist er aber entscheidend: Ohne ihn würde das restliche Vermögen oft ungerecht verteilt oder verschleudert.

Im Fall der DEGAG oder anderer insolventer Unternehmen kommt es darauf an, ob noch Vermögenswerte vorhanden sind und ob eine Sanierung möglich ist. Der Insolvenzverwalter wird entscheiden, ob das Unternehmen eine zweite Chance bekommt – oder endgültig von der Bildfläche verschwindet.

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Wenn der Insolvenzverwalter der DEGAG Ihre Forderung nicht anerkennt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie leer ausgehen. Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was Sie als Gläubiger tun können:

1️⃣ Prüfen Sie den Grund für die Ablehnung

Der Insolvenzverwalter muss Ihnen mitteilen, warum er Ihre Forderung nicht anerkennt. Häufige Gründe sind:

  • Formfehler: Die Forderungsanmeldung war unvollständig oder nicht korrekt formuliert.
  • Fehlende Nachweise: Sie haben keine ausreichenden Belege (z. B. Verträge, Rechnungen, Mahnungen) eingereicht.
  • Bestreiten der Forderung: Der Insolvenzverwalter oder der Schuldner hält Ihre Forderung für unbegründet.
  • Forderung ist nachrangig: Manche Forderungen (z. B. Gesellschafterdarlehen) haben eine niedrigere Priorität und werden oft abgelehnt.

📌 Tipp: Lesen Sie die Begründung genau und vergleichen Sie sie mit Ihren Unterlagen. Falls Unklarheiten bestehen, fragen Sie schriftlich beim Insolvenzverwalter nach einer detaillierten Erklärung.

2️⃣ Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen

Falls Sie die Ablehnung für unbegründet halten, können Sie Widerspruch einlegen. Das geht so:

  • Schreiben Sie den Insolvenzverwalter an und legen Sie dar, warum Ihre Forderung berechtigt ist.
  • Fügen Sie alle relevanten Nachweise bei (z. B. Verträge, Rechnungen, Zahlungsvereinbarungen, Mahnungen).
  • Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen für eine erneute Prüfung.

📌 Wichtig: Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, Ihren Widerspruch zu prüfen, muss Ihre Forderung aber nicht automatisch anerkennen. Falls er bei seiner Entscheidung bleibt, haben Sie noch weitere rechtliche Schritte offen.

3️⃣ Klage beim Insolvenzgericht einreichen

Falls der Insolvenzverwalter Ihren Widerspruch ablehnt, können Sie eine sogenannte Feststellungsklage nach § 179 Insolvenzordnung (InsO) beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen.

📌 Das bedeutet:

  • Sie klagen darauf, dass Ihre Forderung doch in die Insolvenztabelle aufgenommen wird.
  • Das Gericht entscheidet dann, ob Ihre Forderung berechtigt ist.
  • Falls das Gericht Ihnen recht gibt, wird Ihre Forderung berücksichtigt.

Frist: Sie müssen die Klage innerhalb eines Monats nach der Prüfungstermins des Insolvenzverwalters einreichen.

📌 Tipp: Falls es sich um eine größere Forderung handelt, ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Insolvenzrecht hinzuzuziehen.

4️⃣ Alternative: Vergleich mit dem Insolvenzverwalter suchen

Falls eine Klage zu aufwendig ist, können Sie versuchen, mit dem Insolvenzverwalter eine gütliche Einigung zu erzielen. Manche Insolvenzverwalter sind bereit, eine Forderung teilweise anzuerkennen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

5️⃣ Forderung ausbuchen (falls nichts mehr zu holen ist)

Falls Ihre Forderung endgültig abgelehnt wird und Sie keinen Erfolg bei einer Klage haben, bleibt nur noch:

  • Die Forderung steuerlich abzuschreiben, falls Sie als Unternehmer betroffen sind.
  • Die Forderung als Totalverlust abzuhaken, falls keine Aussicht auf Zahlung besteht.

📌 Fazit: Lassen Sie sich nicht einfach abwimmeln! Prüfen Sie genau, warum Ihre Forderung nicht anerkannt wurde, und nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Ein Widerspruch oder eine Klage kann sich lohnen, vor allem, wenn es um größere Beträge geht.

Prüfung möglicher strabarer Handlungen

Ja, ein Insolvenzverwalter prüft im Rahmen seiner Tätigkeit auch, ob strafbare Handlungen zur Insolvenz geführt haben könnten. Das ist besonders dann relevant, wenn es Hinweise auf betrügerische Machenschaften, Vermögensverschiebungen oder gar ein Schneeballsystem gibt. Hier eine Übersicht, was der Insolvenzverwalter in solchen Fällen tut:

1️⃣ Prüfung der Insolvenzursachen

Der Insolvenzverwalter analysiert genau, wie es zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gekommen ist. Dabei prüft er unter anderem:

  • Bilanzen und Buchhaltung des Unternehmens
  • Geschäftsmodelle und Vertragsstrukturen
  • Geldflüsse und Kontobewegungen
  • Besondere Auffälligkeiten, wie hohe Entnahmen kurz vor der Insolvenz

Falls es ungewöhnliche Transaktionen gibt oder Gelder scheinbar zweckentfremdet wurden, kann das auf betrügerisches Verhalten hinweisen.

2️⃣ Verdacht auf Insolvenzverschleppung

In Deutschland müssen Geschäftsführer rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Falls dies zu spät geschieht, kann das eine Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) sein – eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird.

Der Insolvenzverwalter prüft, ob die Insolvenz möglicherweise hätte verhindert werden können, wenn früher Maßnahmen ergriffen worden wären.

3️⃣ Verdacht auf Betrug oder Untreue

Ein Insolvenzverwalter untersucht auch, ob:

  • Gelder zweckentfremdet oder an nahestehende Personen verschoben wurden.
  • Scheinrechnungen oder gefälschte Bilanzen genutzt wurden, um Investoren oder Banken zu täuschen.
  • Unternehmensteile ausgegliedert wurden, um Vermögen beiseitezuschaffen.

Falls solche Auffälligkeiten entdeckt werden, informiert der Insolvenzverwalter die Staatsanwaltschaft.

4️⃣ Prüfung auf Schneeballsystem (Ponzi-Schema)

Ein Schneeballsystem (auch Ponzi-Schema genannt) liegt vor, wenn:

  • Neue Investoren mit dem Geld alter Investoren ausgezahlt werden, ohne dass tatsächlich Gewinne erwirtschaftet werden.
  • Kapitalversprechen oder Renditen unrealistisch hoch sind.
  • Keine echten Geschäftstätigkeiten hinter den versprochenen Gewinnen stehen.

Solche Systeme brechen zwangsläufig zusammen, wenn keine neuen Investoren mehr gefunden werden. Der Insolvenzverwalter prüft, ob das Geschäftsmodell tragfähig war oder ob es sich um ein klassisches Betrugssystem gehandelt hat.

5️⃣ Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Finanzaufsicht

Falls der Insolvenzverwalter auf strafbare Handlungen stößt, ist er verpflichtet, diese den Strafverfolgungsbehörden (z. B. Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei) zu melden. In Fällen, bei denen ein Unternehmen unter die Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) fällt, wird auch diese informiert.

Beispiele für Straftaten im Insolvenzverfahren:
✅ Insolvenzverschleppung
✅ Betrug (z. B. durch falsche Bilanzen)
✅ Untreue (z. B. Veruntreuung von Firmengeldern)
✅ Gläubigerbegünstigung (einzelne Gläubiger werden bevorzugt)
✅ Bankrott (z. B. absichtliches Beiseiteschaffen von Vermögen)

6️⃣ Konsequenzen für Schuldner und Verantwortliche

Falls sich herausstellt, dass es strafbares Verhalten gab, kann das für die Verantwortlichen gravierende Folgen haben:

  • Strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren
  • Geld- oder Freiheitsstrafen
  • Zivilrechtliche Klagen durch geschädigte Gläubiger oder Anleger
  • Berufsverbote für Geschäftsführer und Manager

Fazit: Ein Insolvenzverwalter schaut genau hin!

Ja, ein Insolvenzverwalter prüft nicht nur die wirtschaftlichen Aspekte, sondern auch, ob strafbare Handlungen vorliegen. Falls es Anzeichen für Betrug, Insolvenzverschleppung oder ein Schneeballsystem gibt, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Damit soll sichergestellt werden, dass Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden und Gläubiger nicht bewusst getäuscht wurden.

📌 Tipp für betroffene Gläubiger: Falls Sie den Verdacht haben, dass kriminelle Machenschaften zur Insolvenz geführt haben, können Sie selbst Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei erstatten.

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