Ausweislich Ihrer Webseite scheinen Sie ein Vertrieb für Immobilien zu sein, heißt Sie sind gegenüber dem Kunden eine Art „Zwischenhändler“, der und das ja mit Recht, auch Geld verdienen will. Soweit so gut. Sie werben aber auch auf Ihrer Webseite mit dem „Versprechen“ Preisgarantie durch Direktkauf. Das verstehen wir nun gar nicht, rechtlich gesehen, denn wenn der Kunde das von Ihnen kaufen würde, wäre es ja auch ein Direktkauf und das würde Sie ja dann auch zum Initiator machen mit allen rechtlichen Konsequenzen, was Sie möglicherweise ja gar nicht wollen. Auch das ist nachvollziehbar für uns. Aber wo liegt jetzt da für den Kunden der wirkliche Vorteil? Durch die Einschaltung Ihres Unternehmens entstehen dem Kunden doch eigentlich Zusatzkosten, denn wenn der Kunde das direkt vom Bauträger kaufen würde, ohne die Einschaltung Ihres Unternehmens, dann könnte er sich doch die Provision ersparen, die Sie für Ihre Dienstleistung erhalten. Auf Ihrer Webseite heißt es dazu:
Durch unsere Dienstleistung haben Sie Zugang zu exklusiven bundesweiten Immobilien-angeboten mit erhöhter Abschreibung. Wir garantieren Ihnen, unsere Investitionsmpfehlungen unabhängig von Initiatoren und Bauträgern auszusprechen. So haben Sie vollständige Gewissheit eine faire Objektempfehlung zu erhalten.
Sie als Interessent für eine Denkmal- oder Sanierungsimmobilie möchten über die von Ihnen zu bezahlenden Erwerbsnebenkosten und den regulären Kaufpreis der Immobilie vollständige Klarheit haben – dies ist Ihr gutes Recht. Oftmals sind auf den jeweiligen Internetportalen unterschiedliche Angaben zu den Nebenkosten und der Kaufpreise der einzelnen Immobilien zu entdecken. Dies führt oftmals zur Verunsicherung von Interessenten, wir haben uns daher entschlossen Ihnen mit unserer Preisgarantie hier maximale Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten:
– wir garantieren Ihnen, immer den regulären Bauträgerverkaufspreis zu offerieren, nur der offizielle Bauträgerverkaufspreis wird beurkundet.
– Durch unser Angebot des Direktkauf verzichten wir freiwillig auf die Berechnung einer üblichen Käufer-Außencourtage. Hierdurch sparen Sie je nach Bundesland zwischen 3 – 6% (zzgl. gesetzl. Mwst.) des Kaufpreises an Investitionskosten.
– In Ausnahmefällen, in denen wir vom Bauträger verpflichtet sind eine Außencourtage zu berechnen, teilen wir Ihnen dies vorher schriftlich und unmißverständlich mit. Gerne weisen wir Ihnen in solch einem Fall die Beauftragung zur Berechnung der Außencourtage durch den Bauträger / Vertriebsgesellschaft mit.
Die Gewissheit, dass Sie Ihre Investition mit einem guten Bauchgefühl tätigen können, hat für uns oberste Priorität. Durch unsere Preisgarantie möchten wir unsere Klarheit und Fairness Ihnen gegenüber dokumentieren.
Zitat von der Webseite Ende
Mal ehrlich Herr Müller und Frau Grau, bei einem Bauträger den Sie hier beschreiben, wenn er das nicht von sich aus machen würde, würde doch ein intelligenter Kunde gar nicht kaufen, und das mit der Außenprovision ist doch eher die Ausanhme als die Regel, zumindest wenn man das Bundesweit betrachtet, da Sie ja Bundesweit arbeiten sei uns das gestattet.Im gleichen Text den Sie auf Ihrer Webseite veröffentlichen sichern Sie sich aber trotzdem nochmals die Außenprovision ab. Bestätigen Se doch dem Kunden ganz einfach, wer dei Provision bezahlt und genau wie viel, dann ist doch Klarheit für den Kunden vorhanden.
Anmerkung der Redaktion:
Das was Sie dort schreiben, hilft dem Kunden doch nicht wirklich weiter. Schöne Worte mit wenig realer Wirkung – das müssen Sie doch selber zugeben. Handfestes wäre doch, dass Sie nur Immobilien verkaufen, deren Sanierung von einem unabhängigen Gutacher überwacht wird. Handfestes wär doch, wenn Sie nur Immobilien verkaufen, die nach IDW S4 prospektiert sind. Etwas Handfestes wäre es doch, wenn der Kunde vernünftig abgesichert wäre , wenn seine Miete einmal ausfällt. Etwas Handfestes wäre es doch, wenn Sie dem Kunden einmal ein Beispiel dafür geben würden, wie sich Immobilien in den von Ihnen verkauften Lagen in den letzten Jahren preislich entwickelt haben, dann als Bestandsimmobilie. Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass wenn der Kunde die Immobilie veräußert, wir genau über das Thema „Bestandsimmobilie“ reden, denn die erhöhte Abschreibung nach § 7 i oder § 7h hat der Zweiterwerber ja dann nicht mehr. Etwas Handfestes für den Kunden wäre es auch, wenn Sie ihm einmal sagen, was Sie an Provision für die Vermittlung bekommen. 5%- 10%-15% des Kaufpreises, oder wenn mehr, wie viel? So manche Aussage ist sicherlich provokativ, aber Sie provozieren natürlich auch durch Ihre massive Werbung im Internet – da werden Sie diese kritischen Anmerkungen sicherlich dann auch verstehen.
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