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DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG im Focus der BaFin

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Konzernabschluss 2022 der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG offiziell als fehlerhaft beanstandet. Über die Bedeutung dieser Meldung und die rechtlichen Folgen sprechen wir mit Kerstin Bontschev, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Kapitalmarktrecht und Bilanzrecht.

Frau Bontschev, worum geht es bei der aktuellen BaFin-Fehlerbekanntmachung zur DEMIRE konkret?

Kerstin Bontschev: Die BaFin hat im Rahmen einer stichprobenartigen Prüfung festgestellt, dass der Konzernabschluss der DEMIRE zum 31. Dezember 2022 mehrere gravierende Fehler enthält. Konkret geht es um eine fehlerhafte Bewertung einer Immobilie, eine unvollständige Bilanzierung von Finanzinstrumenten sowie fehlende Angaben im Anhang zur Bilanz. Diese Fehler betreffen zentrale Bilanzpositionen und können das Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens verzerren.

Was wurde bei der Immobilienbewertung genau bemängelt?

Kerstin Bontschev: Eine Immobilie, die als Finanzinvestition ausgewiesen wurde, war laut BaFin um mindestens 12,5 Millionen Euro zu hoch bewertet. Der Buchwert betrug ursprünglich 87 Millionen Euro. Das ist eine erhebliche Abweichung. Solche Überbewertungen können bei Investoren und Analysten falsche Erwartungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Vermögenswerte wecken.

Die BaFin spricht außerdem von zu niedrig bilanzierten Schulden – was steckt dahinter?

Kerstin Bontschev: Es geht um sogenannte Kauf- und Verkaufsoptionen, also derivativen Finanzinstrumenten, deren negative Marktwerte laut BaFin nicht korrekt in der Bilanz erfasst wurden. Dadurch wurden die langfristigen Schulden um 4,1 Millionen Euro zu niedrig ausgewiesen. Hinzu kommt, dass auch eine verpflichtende Sensitivitätsanalyse für diese Optionen im Anhang fehlte, die Investoren eine Einschätzung über Risiken und Schwankungen ermöglichen soll.

Warum ist die fehlende Sensitivitätsanalyse oder die Angabe der Bewertungsparameter problematisch?

Kerstin Bontschev: Transparenz ist ein zentrales Prinzip im Bilanzrecht. Wenn Unternehmen wie DEMIRE Immobilien nach dem sogenannten Fair-Value-Modell bewerten, müssen sie auch offenlegen, welche Annahmen – also Kapitalisierungs- und Diskontierungsraten – in die Bewertung eingeflossen sind. Ohne diese Angaben können externe Beobachter den Wertansatz nicht nachvollziehen oder kritisch prüfen.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat so eine Fehlerbekanntmachung?

Kerstin Bontschev: Zunächst handelt es sich nicht um eine Sanktion im strafrechtlichen Sinne, sondern um eine Transparenzmaßnahme. Die Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 WpHG soll Anleger schützen und das Vertrauen in den Kapitalmarkt stärken. In der Praxis kann so eine Bekanntmachung allerdings schwerwiegende Folgen haben: Kursverluste, Reputationsschäden und möglicherweise auch Klagen von Aktionären, etwa wegen falscher Kapitalmarktinformation.

Seit wann ist die BaFin überhaupt für diese Art von Bilanzkontrollen zuständig?

Kerstin Bontschev: Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Die vorherige zweistufige Kontrolle durch DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) und BaFin wurde abgeschafft. Die aktuelle DEMIRE-Prüfung zeigt, dass die BaFin von dieser neuen Befugnis aktiv Gebrauch macht.

Was bedeutet das alles für Anlegerinnen und Anleger der DEMIRE AG?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten die Mitteilung ernst nehmen. Wer Investitionsentscheidungen auf Basis fehlerhafter Finanzinformationen getroffen hat, könnte Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Grundsätzlich ist es aber auch ein Signal, wie wichtig unabhängige Bilanzprüfungen und eine kritische Auseinandersetzung mit Unternehmensberichten sind.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

Kerstin Bontschev: Sehr gern.

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