Verbraucherschutzinformationen

Delivery Hero SE wird zu Paypal Hero

LillyCantabile (CC0), Pixabay
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Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat gegen die Delivery Hero SE, ein in der digitalen Essenslieferbranche tätiges Unternehmen, eine Geldbuße von 630.000 Euro verhängt. Der Vorwurf: Delivery Hero SE hat gegen die Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verstoßen, indem eine Insiderinformation nicht öffentlich gemacht wurde. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Delivery Hero SE, mit Sitz in Berlin, ist ein global agierendes Unternehmen, das Online-Marktplätze für die Lieferung von Speisen und anderen Produkten betreibt. Es fungiert als Vermittler zwischen Endkunden und lokalen Restaurants beziehungsweise Geschäften. Mit seiner Plattform bietet es auch logistische Dienstleistungen für die Auslieferung von Bestellungen an.

Das Unternehmen ist an der Börse gelistet und somit verpflichtet, Insiderinformationen gemäß der Ad-hoc-Publizitätspflicht zeitnah zu veröffentlichen. Unter Insiderinformationen versteht man Informationen, die noch nicht öffentlich bekannt sind und die bei Bekanntwerden das Potenzial haben, den Preis von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten erheblich zu beeinflussen. Diese Vorschrift ist in der MAR festgeschrieben und dient dazu, Chancengleichheit auf dem Markt zu wahren, indem sie Insiderhandel unterbindet und sicherstellt, dass alle Marktteilnehmer gleichzeitig Zugang zu kursrelevanten Informationen haben.

Die Integrität des Finanzmarkts zu schützen und eine faire Informationsverteilung zu garantieren, sind essenzielle Ziele der MAR. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden, die im Höchstfall 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresgesamtumsatzes des Unternehmens betragen können. Delivery Hero SE muss nun entscheiden, ob es den Bußgeldbescheid akzeptiert oder rechtliche Schritte dagegen einleitet.

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