Es ist auffällig, dass seit längerer Zeit keine neuen Beiträge des DEGP auf „dieBewertung“ erschienen sind – und das, obwohl sich die Lage des Verbands zunehmend zuspitzt und viele Mitglieder offenbar verunsichert sind.
Hier sind die aktuellen Entwicklungen:
🔹 Finanzielle Schwierigkeiten:
Die letzte verbliebene Steuerberaterin, die für den DEGP als Prüferin tätig war, hat ihre Arbeit eingestellt. Der Grund: offene Forderungen in fünfstelliger Höhe. Die Durchsetzung dieser Ansprüche liegt inzwischen bei einem Anwalt.
🔹 Gerichtliche Niederlage:
Im November 2024 verlor der Verband einen Prozess vor dem Amtsgericht Dessau. Das Gericht erklärte zentrale Beschlüsse zur Vorstandsbesetzung für unwirksam.
🔹 Fehlende Qualifikationen:
Trotz der Gerichtsentscheidung werden weiterhin Prüfungen durchgeführt, ohne dass eine fachliche Qualifikation nachgewiesen wurde.
🔹 Verwaiste Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle des DEGP in Dessau ist dauerhaft unbesetzt. Mitarbeiter sind nicht vor Ort tätig.
🔹 Offene Rechnungen und weiterer Rechtsstreit:
Anfang Februar 2025 steht eine Gerichtsverhandlung in Dessau an. Ein Dienstleister, der eine Internetseite für den DEGP erstellt hat, fordert sein ausstehendes Honorar, obwohl die Leistung schriftlich beauftragt und abgenommen wurde. Der Verband weigert sich jedoch zu zahlen.
🔹 Untätigkeit der Staatsaufsicht:
Trotz der anhaltenden Unregelmäßigkeiten ist von der Staatsaufsicht bisher keine Reaktion erfolgt.
🔹 Mitglieder wenden sich ab:
Immer mehr Genossenschaften verlassen den DEGP und schließen sich anderen Prüfungsverbänden an.
Die Entwicklungen lassen Zweifel an der Zukunft des Verbands aufkommen. Ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, bleibt abzuwarten.
Diesen Beitrag erhielten wir in unsere Redaktion den wir hier gerne veröffentlichen. Name des Verfassers der REdaktion bekannt. Wir warten derzeit auf eine Rückantwort in dem Voirgang vom Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt.
Die Mitgliederinitiative pro DEGP 2.0 hat gemeinsam mit vielen ihr verbundenen Genossenschaften und dem ehrenamtlichen hohen Engagement des gerichtlich eingesetzten Notvorstandes, Wolfgang Witsch, erreicht, dass infolge der Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2025 der Vorstand vom neu gewählten Verbandsrat unter dem Vorsitz des Dr. Norbert Gans hochkarätig besetzt werden konnte und ein Wirtschaftsprüfer als besonderer Vertreter gem. § 30 BGB bestellt wurde, der noch dazu in der Liste der Qualitätsprüfer bei der WPK eingetragen ist.
Als neuer Vorstand wurde Herr Alexander Boursanoff, ehemaliger Aufsichtsrat einer deutschen Großbank bestellt.
Als besonderer Vertreter gem. § 30 BGB und für das Prüfungswesen zuständig wurde der Wirtschaftsprüfer Bert-Jan Annecke bestellt.
Die Behauptung, der DEGP habe finanzielle Probleme, ist spätestens seit dem erstatteten Bericht des Notvorstandes am 30. Oktober 2025 vom Tisch. Er erklärte, dass alle fälligen Verbindlichkeiten des DEGP beglichen worden sind. Ferner erklärte er, dass alle von Dritten erstrittenen zivilrechtlichen Titel durch Zahlung erledigt wurden und die Versäumnisse, welche hierzu erst geführt hatten, bei den Unterlassungen des vorherigen Vorstandes und seiner Mitstreiter zu suchen sind.
Fehlende Qualifikation bei dem neuen Prüferteam könne, so Wolfgang Witsch, nicht behautet werden, weil der DEGP nur kleinere und mittlere Genossenschaften prüfe und damit die zu stellenden Qualitätsanforderungen erfülle. Im Übrigen ist das Prüferteam völlig neu und hat mit den ehemals eingesetzten Prüfern nichts zu tun.
Unterlassene Aufsicht, könne der Staatsaufsicht, so Wolfgang Witsch weiter, nicht vorgeworfen werden, weil er mit dem Ministerium für Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt in regem Austausch stehe und dort die positiven Entwicklungen des DEGP sehr wohl bemerkt und begrüßt werden würden. Bis auf eine nachzuholende Meldung, die am 30, Oktober 2025 anstehende Wahl eines neuen Verbandsrates durch die Mitgliederversammlung und die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers als Vorstand oder besonderer Vertreter de DEGP durch den neuen Verbandsrat seien alle beanstandeten Punkte in seiner Amtszeit seit Ende Mai 2025 erledigt worden.
Bei der Erledigung der anstehenden Dinge sei er durch ständige Störangriffe von Mitgliedsgenossenschaften gestört worden, die ihren Pflichten nach der Satzung und nach dem Gesetz (Beitragszahlung und Prüfungsmitwirkung) nicht nachgekommen seien und darüber hinaus den DEGP aufwendige Rechtsstreitigkeiten um die Bestellung des Notvorstandes, seine mögliche Abberufung und die Bestellung eines anderen Notvorstandes etc. verwickelt hätten, die der DEGP allesamt gewonnen habe. Der Gipfel dieses Störfeuers habe darin bestanden, dass eine kleine Gruppe von Mitgliedern eine von ihm gegenüber allen eingeladenen Mitgliedern abgesagte Mitgliederversammlung am 15.8.2025 dazu genutzt habe, diese als durchgeführt darzustellen und einen Vorstand zur Eintragung beim Registergericht anzumelden. Auch diese versuchte Anmeldung scheiterte.
Es wandten sich sicher einige Mitglieder vom DEGP ab, welche sich überwiegend hartnäckig geweigert hatten, die gesetzlich verpflichtende Prüfung regelmäßig vornehmen zu lassen. Bei einem anderen genossenschaftlichen Prüfungsverband wird es ihnen jedoch nicht besser ergehen können. Und es wurde von diesen Genossenschaften vergessen, dass der DEGP für eventuell rückständige Prüfungen der vergangenen Geschäftsjahre bis einschließlich 2025 für diese Genossenschaften unabhängig von einem Wechsel des Prüfungsverbandes nach wie vor zuständig ist.
Alles in allem eine sehr positive Entwicklung beim DEGP!
Es ist sehr auffällig, dass dieses Portal sich dem DEGP und seinen Mitgliedern nicht weiter widmet und nicht über die aktuelle Situation beim DEGP berichtet.
Wenn es die Bewertung nicht direkt tut, nimmt es die Mitgliederinitiative pro DEGP 2.0 in die Hand!
Die überraschende Entscheidung des Herrn Gerd Karl Schaumann, das Amt als Vorstand des VDP MitUnternehmer e.V. niederzulegen, respektieren wir als konsequente Reaktion auf die entstandenen strukturellen Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm, dem übrigen Vorstand, Teilen des Verbandsrats. Die mit ihm bestehenden unüberbrückbaren Differenzen mit dem DEGP Deutsch-Europäischen Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. haben beabsichtigte Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung mit dem dort gerichtlich bestellten Notvorstand blockiert. Der nun erfolgte Rücktritt eröffnet dem Verband die Möglichkeit, mit neuer Ausrichtung und in konstruktiver Atmosphäre die anstehenden Herausforderungen anzugehen, zukunftsorientierte Weichenstellungen vorzunehmen und die Differenzen mit dem DEGP durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung endgültig zu beenden. Die langjährigen Verdienste um das Genossenschaftswesen sowie Ihre Beiträge zur Entwicklung sowohl des VDP MitUnternehmer e.V. als auch des DEGP Deutsch-Europäischen Genossenschafts- und Prüfungsverbands e.V. sind nichtsdestotrotz ausdrücklich zu würdigen. Seine Leistungen bleiben unbestritten und werden entsprechend gewürdigt. Wir wünschen Herrn Schaumann für seinen weiteren Lebensweg alles Gute und danken ihm für sein langjähriges Engagement.
Eine mutige, aber richtige Entscheidung, die Respekt und Anerkennung verdient.
Überraschend aber nicht unverhofft streicht der über Jahrzehnte hinweg das Genossenschaftswesen in den neuen Bundesländern gestaltende und dominierende Herr Gerd Karl Schaumann die Segel und überlässt neuen, jungen Köpfen das Ruder!
Sein Schiff war in die Jahre gekommen und es herrschte seit 2021 eine langanhaltende Flaute!
Vielleicht kommt nun doch wieder eine frische Brise und bringt den Verband wieder auf Erfolgskurs!
Ein weiterer Vollstreckungsbescheid gegen den DEGP i.H.v. rund 5.000,- € sowie ein Versäumnisurteil i.H.v. 2.500,- € ist in dieser Woche ergangen, so dass weitere 7.500,- € zur Zahlung an Gläubiger sofort vollstreckbar sind. Bei beiden Vollstreckhungstiteln handelt es sich um solche aus Urkundenprozessen, wogegen der DEGP quasi nichts mehr unternehmen kann, um eine erfolgreiche Vollstreckung noch aufzuhalten. Die Tage des DEGP sind wahrscheinlich gezählt, wenn nicht bald etwas passiert.
Beim DEGP ist weiter Spannung angesagt.
Ende März 2025 verstarb ein Mitglied des nur noch dreiköpfigen Verbandrats, so dass der Verbandsrat nach der geltenden Satzung nicht mehr handungsfähig ist.
In diesem Zusammenhang wurde bei weiteren Ermittlungen festgestellt, dass der Umstand, dass beim DEGP seit geraumer Zeit niemand mehr in der Geschäftsstelle in Dessau erreichbar ist und auf igrendwelche Schreiben reagiert, dadurch bedingt ist, dass der alleinige Vorstand des DEGP, Herr Kai Ole Fengels, bereits Mitte März 2025 plötzlich verstorben ist.
Für die vom ehemaligen Vorstand Kai Ole Fengels geführten Steuerberatungsgesellschaften im Raum Hamburg wurde inzwischen ein Abwickler bestellt.
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verbandsratsvorsitzenden Frank-Peter Hugo Evertz wurde Anfang des Jahres mangels Masse abgelehnt.
Der DEGP ist ohne gesetzliche Vertretung derzeit völlig führungslos. Die Mitglieder des DEGP stehen völlig ohne handlungsfähigen Prüfungsverband dar.
Die Aufsichtsbehörde hüllt sich in Schweigen.
Gerade kam die Mitteilung des IT-Dienstleisters, der seinen Prozess gegen den DEGP im Wege eines Versäumnisurteils gewonnen hatte, dass die Vollstreckung inzwischen eingeleitet sei. Das Urteil gegen den DEGP sei bestandskräftig und vollstreckbar. Gezahlt worden sei aber nichts. Erreichbar sei beim DEGP auch seit Wochen niemand. Es werde befürchtet, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt und der Verdacht der Insolvenzverschleppung im Raum steht. Dies müssen die Behörden dann prüfen. Der Wirtschaftsprüfer, der als Vorstand des DEGP agiert, wird sich verantworten müssen. Daran ändert eine wahrscheinlich unter dem Druck der Ereignisse bei ihm aufgetretene retinae cohortis nichts. Gute Besserung!
Im Verfahren eines IT-Dienstleisters gegen den DEGP wurde am 07.02.2025 vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau zum Aktenzeichen 4 C 351/24 Recht gesprochen und der DEGP zur Zahlung einer vierstelligen Summe an den IT-Dienstleister verurteilt. Dieser hatte eine neue Internetseite für den DEGP gestaltet und wurde trotz mangelfreier Abnahme der erbrachten Leistungen bis zum Urteil des Amtsgerichts nicht für seine Leistungen entlohnt. Das Interessante an dem Gerichtstermin war nicht die Verurteilung des DEGP in dieser Sache, sondern die Bemerkung, des Richters zum Anwalt des Klägers, wonach der DEGP „wohl öfter“ vor dem Gericht zu erscheinen habe. Der Rechtsanwalt des DEGP war zum Termin gar nicht erst erschienen und hatte die Klageforderung wohl in einer E-Mail an den Rechtsanwalt des Klägers am Vorabend des Gerichtstermins noch anerkannt.
Es wird Zeit, dass den verantwortlichen Typen auf gut deutsch mal so richtig der Arsch aufgerissen wird!
Er wurde inzwischen mit Unterstützung des ehemaligen Verbandsratsmitglieds des DEGP, Herrn Roland Sperling, ein neuer Prüfungsverband mit Sitz in Landsberg OT Queis gegründet. Hier sollen die vom DEGP geflüchteten Genossenschaften Zuflucht finden. Der Neue Prüfungsverband heißt „GGP Gemeinwohlorientierter Genossenschaftlicher Prüfungsverband für Europa e.V.“. Im Vereinsregister eingetragen ist dieser Verein noch nicht. Ein Wirtschaftsprüfer im Vorstand ist noch nicht in Sicht. Von der Aufsichtsbehörde als Prüfverband zugelassen ist dieser Verband ebenfalls noch nicht. Aber: Es gibt schon eine Internetpräsenz: http://www.ggp-ev.de Viel Glück!
Das Arbeitsgerichtliche Verfahren eines Arbeitnehmers gegen den DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. vor dem Arbeitsgericht Dessau-Roßlau mit dem Aktenzeichen 10 Ca 266/24 geht weiter. Der Prüfungsverband will sich nicht gütlich mit dem Arbeitnehmer einigen, obwohl der Verband das Bestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnisses anerkannt hatte. Er wird wieder teuer!
Als erfahrener steuerlicher Berater meine ich, dass der Wirtschaftsprüfer, der zur Zeit alleiniger Vorstand des DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband ist, ein Herr Kai Fengels mit der Berufsregisternummer 121736400 bei der Wirtschaftsprüferkammer, längst einem berufsrechtlichen Prüfungsverfahren hätte unterzogen werden müssen. Die Wirtschaftsprüferkammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts DIE Aufsichtsbehörde für die Wirtschaftsprüfer und unter der Anschrift Rauchstraße 26 in 10787 Berlin zu erreichen. Dort muss geprüft werden, ob die Tätigkeit des Herrn Fengels den qualitativen und berufsethischen Anforderungen des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer entspricht.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftsprüferkammer für die Qualitätsprüfung beim genossenschaftlichen Prüfungsverband zuständig.
Seien Sie versichert, dass dies dort schon angeregt ist. Dort wird man dann die richtigen Fragen stellen.
Nachdem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats des DEGP e.V. zum Aktenzeichen 36e IK 4575/2024 Ende Januar 2025 mangels Masse abgelehnt wurde, gerät wahrscheinlich jetzt auch der als alleiniger Vorstand dort tätige Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.. Kaufmann Kai Fengels in den Fokus einer berufsrechtlichen Prüfung durch die zuständigen Berufskammern.
Es steht der von mehreren Petenten geäußerte Verdacht einer möglichen Interessenkollision bei der Ausübung des Berufs als Wirtschaftsprüfer und Vorstand für zwei im Wettbewerb stehende Genossenschaftsverbände im Raum. Dieser Verdacht ist von der Wirtschaftsprüferkammer als auch von der zuständigen Steuerberaterkammer zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten.