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DEGAG-Pleite: So können sich Anleger im Insolvenzverfahren schützen

qimono (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Reime, das Amtsgericht Hameln hat das Insolvenzverfahren über die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG eröffnet. Was bedeutet dieser Schritt für Gläubiger und Anleger?

Reime: Mit dem Beschluss vom 22. August 2025 ist das Verfahren offiziell eröffnet. Das heißt: Die Gesellschaft gilt als zahlungsunfähig, und ein Insolvenzverwalter – in diesem Fall Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert – übernimmt die Abwicklung. Für Gläubiger ist entscheidend, ihre Ansprüche bis zum 7. Oktober 2025 beim Verwalter anzumelden und entsprechende Belege vorzulegen. Wer das versäumt, kann im Verfahren schnell ins Hintertreffen geraten.

Frage: Warum wurde zusätzlich ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt?

Reime: Hier zeigt sich die besondere Komplexität des Falles. Die DEGAG Holding ist eng mit weiteren Gesellschaften der Gruppe verflochten. Um mögliche wechselseitige Forderungen zu prüfen und die Rechte der Gläubiger in den Parallelverfahren wahrzunehmen, hat das Gericht Rechtsanwalt Manuel Sack als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Solche Konstellationen sind selten und deuten auf ein erhebliches Geflecht innerhalb der Unternehmensgruppe hin.

Frage: Welche Schritte sollten Gläubiger jetzt unbedingt gehen?

Reime: Drei Punkte sind wesentlich:

  1. Forderungen anmelden – fristgerecht und mit vollständigen Unterlagen.

  2. Sicherungsrechte offenlegen – wer Grundpfandrechte, Abtretungen oder andere Sicherheiten beansprucht, muss diese sofort mitteilen.

  3. Gläubigerversammlung wahrnehmen – am 4. November 2025 in Hameln. Dort wird über den Stand des Verfahrens berichtet, und die Gläubiger entscheiden über wichtige Weichenstellungen, etwa Sanierung, Insolvenzplan oder Verwertung der Vermögenswerte.

Frage: Gibt es für Anleger realistische Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten?

Reime: Das hängt von mehreren Faktoren ab: Welche Werte sind in der Gesellschaft noch vorhanden? Wie hoch ist die Gesamtsumme der Forderungen? Immobilien können durchaus Erlöse bringen, aber erfahrungsgemäß bewegen sich die Quoten in solchen Großverfahren eher im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Anleger sollten sich also auf Teilrückflüsse einstellen, nicht auf vollständige Rückzahlungen.

Frage: Welche Handlungsspielräume haben die Gläubiger?

Reime: Mehr als viele denken. Sie können über die Person des Insolvenzverwalters abstimmen, einen Gläubigerausschuss einsetzen und Einfluss auf die weitere Strategie nehmen. Wer sich beteiligt, kann mitentscheiden, ob eine Fortführung versucht oder eine Liquidation angestrebt wird. Wer hingegen passiv bleibt, überlässt alle Entscheidungen anderen.

Frage: Ihr abschließender Rat an betroffene Anleger?

Reime: Handeln Sie schnell und sorgfältig. Bereiten Sie Ihre Unterlagen sauber auf, reichen Sie die Forderungen rechtzeitig ein und behalten Sie auch die anderen DEGAG-Verfahren im Blick. Wer unsicher ist, sollte rechtlichen Rat suchen, damit Formfehler oder Fristversäumnisse vermieden werden. In solch komplexen Verfahren kann das über den Unterschied zwischen Anerkennung oder Ablehnung einer Forderung entscheiden.

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