Startseite Allgemeines DEGAG – Jede verantwortliche Position muss hinterfragt werden
Allgemeines

DEGAG – Jede verantwortliche Position muss hinterfragt werden

6493990 (CC0), Pixabay
Teilen

Ganz klar: Wenn eine Insolvenz wie in der DEGAG-Gruppe eintritt, dann gehört jede Funktion innerhalb der Gruppe hinterfragt. Denn eines ist sicher: 270 Millionen Euro können sich nicht einfach in Luft auflösen. Wir kennen ja alle das alte Sprichwort: „Das Geld ist nicht weg, es hat nur jemand anderes.“ Und genau das wollen wir wissen – wer hat das Geld?

Wir wollen uns die Immobilien, in die investiert wurde, genauer anschauen:

  • Zu welchem Preis wurden sie wann gekauft?
  • War der Preis marktgerecht zum damaligen Zeitpunkt?
  • Gab es für jede Immobilie ein Wertgutachten? Falls ja:
    • Wer hat das Gutachten erstellt?
    • War es inhaltlich nachvollziehbar?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Herkunft der Immobilien. Schließlich saß im Aufsichtsrat der Gesellschaft auch ein Immobilienmakler. Hatte dieser etwas mit den vermittelten Immobilien zu tun? Falls ja, was genau?

Ebenso kritisch betrachten wir die Rolle der Ehefrau des Vorstandes. Warum wurde sie eigentlich Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft? Und stimmt es, dass eine Investmentgesellschaft, die ihr gehört, über die Jahre Provisionsrechnungen in erheblichem Umfang erstellt hat?

Wir wollen auch klären:

  • Wie war die Provisionsgestaltung des Vertriebs?
  • Wie viel Geld blieb letztlich in der Gesellschaft übrig, nachdem alle Kosten umgelegt wurden – also wie hoch war die tatsächliche Investitionsquote, mit der Rendite erwirtschaftet werden konnte?

Einige Branchenkenner haben uns gefragt, ob hier möglicherweise ein Schneeballsystem vorlag. Unsere klare Ansage:

  • Aufgrund der uns bekannten Fakten können wir das weder ausschließen noch bestätigen.

Natürlich wissen Sie jetzt nicht mehr als vorher, aber wir bitten um Verständnis: Wir müssen Einsicht in die Unterlagen erhalten, was nur über den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss geschehen kann. Genau dafür gibt es in diesem Ausschuss erfahrene Rechtsanwälte aus dem Fachbereich Bank- und Kapitalmarktrecht.

Warum das Amtsgericht Hameln dem Vorschlag zur Einsetzung eines qualifizierten Gläubigerausschusses nicht gefolgt ist, ist für uns nicht nachvollziehbar. Genau deshalb gehen wir mit dieser Forderung nun an die Öffentlichkeit.

Die Aufklärung vieler Vorgänge wird sicherlich nur mit Unterstützung der Justiz möglich sein – und das ist auch gut so. Denn die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind verpflichtet, belastende, aber auch entlastende Fakten zu ermitteln – und bisher gibt es noch nicht einmal einen offiziell Beschuldigten.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Paragonix Edge: BaFin warnt vor der Website paragonixedge(.)app

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website paragonixedge(.)app. Nach Erkenntnissen...

Allgemeines

89,90 Euro einfach abgebucht: Neue Abo-Betrugsmasche trifft Verbraucher in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt häufen sich derzeit Fälle einer besonders dreisten Betrugsmasche: Verbraucher entdecken...

Allgemeines

Wenn Bewertungen zur Belastung werden: Unternehmen im Kampf gegen digitale Rufschädigung

Google-Bewertungen und Suchergebnisse sind für viele Unternehmen ein zweischneidiges Schwert: Einerseits bieten...

Allgemeines

Nick Reiner wegen Mordes an seinen Eltern Rob und Michele Reiner angeklagt – Anwalt spricht von „verheerender Tragödie“

Nach dem schockierenden Doppelmord an dem bekannten Regisseur Rob Reiner und seiner...