Natürlich ist die E-Mail aus dem Hause Eckert Rechtsanwälte aus Hannover in Sachen DEGAG an den gestrigen und heutigen Tagen eines der meistdiskutierten Themen der letzten 48 Stunden. Denn diese Mail ist nicht nur ungewöhnlich, sondern zeigt aus meiner Sicht auch, welche weiteren Entwicklungen nun folgen könnten.
Zum einen gehe ich nun von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aus. Denn sonst müsste man keine Datenbank für einen hohen fünfstelligen Betrag aktualisieren lassen. Diese aktualisierte Datenbank ermöglicht es dem Insolvenzverwalter dann natürlich, bei möglichen Anfechtungen von Auszahlungen an DEGAG-Anleger gezielter vorzugehen. Nur das ergibt Sinn, wenn Eckert mit dem Verfahren noch Geld verdienen will.
Letztlich kommt es nun so, wie wir bereits im Januar 2025 vermutet hatten: Anleger müssen sich auf hohe Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter einstellen. Zumindest die ausgezahlten Zinsen wird er versuchen, zurückzufordern – hierbei reden wir bereits von einem sechsstelligen Millionenbetrag.
Um eine solche Forderung abzuwehren, wird man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt benötigen, so Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Bautzen. Der Insolvenzverwalter wird entweder auf eine vollständige Rückzahlung, einen Vergleich oder eine Klage setzen – mit dem Ziel, so viel Geld wie möglich in seine „Kriegskasse“ zu bekommen. Ihr persönliches Schicksal interessiert ihn dabei natürlich nicht.
Natürlich hat er das beschriebene Vorgehen, wenn er es so umsetzt, auch zeitlich klug gewählt – mitten in die Urlaubszeit, in der viele betroffene Anleger den Brief erst nach Wochen zur Kenntnis nehmen können, da sie verreist sind.
Ob Dr. Eckert mit seinem möglichen Rückforderungsbegehren dann auch vor Gericht Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.
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