Natürlich kennen wir die Zusammenhänge, denn unsere Recherche ist dynamisch. Die Informationen, die täglich in die Redaktion gelangen, reichen fast für eine ganze Woche, um den uns angezeigten Hinweisen nachzugehen.
Hans Peter Hierse ist zwar Mitte 2024 aus dem Unternehmen ausgeschieden, doch wir sehen in ihm ganz klar den wichtigsten Protagonisten – möglicherweise auch die Person, die am meisten verdient hat. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange die Arbeit ehrlich und korrekt abliefert wurde. Genau das wird jedoch die Insolvenzkanzlei Eckert prüfen müssen.
Denn mal ehrlich: Ein Vertriebsvertrag mit der eigenen Frau, die gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzende ist? Da gibt es sicherlich Klärungsbedarf seitens des Insolvenzverwalters, der auch mögliche Rückzahlungsforderungen prüfen muss. Besonders spannend könnte in diesem Zusammenhang der Vertrag mit der Vascoroma Investment GmbH sein – jener Gesellschaft, die von Frau Hierse geführt wird.
Unsere Fragen dazu:
- Wofür genau sollte die Gesellschaft von Frau Hierse die kolportierten 3 % vom Umsatz erhalten?
- Falls dies zutrifft: Von welchem Umsatz sprechen wir hier genau?
- Stimmt das Gerücht, dass die DEGAG Holding noch eine Forderung in Höhe von angeblich 800.000 Euro übermittelt bekommen hat, die möglicherweise zur Insolvenzanmeldung beigetragen hat?
Frau Hierse wird sicherlich detailliert nachweisen können, worauf sich der Provisionsanspruch begründet. Das sollte unbedingt geklärt werden.
Auch Vorstand Hierse selbst könnte bei möglichen Regressforderungen von Anlegern nicht außen vor bleiben. Meines Wissens gibt es eine D&O-Versicherung für den Vorstand, die in Anspruch genommen werden könnte – allerdings dürfte deren Haftungsrisiko begrenzt sein. Üblicherweise liegen die Versicherungssummen in solchen Fällen bei 1 bis 2 Millionen Euro pro Jahr. Hier sollten Anleger schnell handeln, denn auch der Insolvenzverwalter wird versuchen, auf die Versicherungsleistung zuzugreifen.
Ein weiterer offener Punkt: Verfügt die Vascoroma Investment GmbH über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die mögliche Schäden der Anleger abdecken könnte, falls rechtskräftig Schadensersatzzahlungen anfallen? Falls ja, sollte Frau Hierse dies dem Anspruchsteller mitteilen. Natürlich bedeutet eine Inanspruchnahme nicht automatisch, dass gezahlt werden muss – letztlich entscheiden das die Gerichte.
Besonders interessiert uns aber auch, wer den Ankauf der Immobilien gesteuert hat und über welches Unternehmen die Vermittlung lief. Einige Standorte, die wir kennen, würden jedenfalls perfekt in die Sendung „Die schwer Vermittelbaren“ passen.
Fest steht: Nur durch den Verkauf der Immobilien wird letztlich Masse für den Insolvenzverwalter generiert. Hier könnte es jedoch ratsam sein, noch abzuwarten, bis sich die Lage am Immobilienmarkt entspannt. Derzeit herrscht ein Käufermarkt – eine echte Schnäppchenzeit. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
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