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DEGAG Genussrechte:Viele Anleger sind überrascht, dass ihre Rechtsschutzversicherung nicht zahlt

Tumisu (CC0), Pixabay
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Interview mit Fachanwalt Jens Reime über den Versicherungsschutz bei Streitigkeiten mit Investment-Initiatoren

Kapitalanlage-Streitigkeiten sind für viele Anleger ein heikles Thema – vor allem dann, wenn sie plötzlich feststellen, dass ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt. Warum das so ist und worauf Anleger achten sollten, erklärt Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht Jens Reime im Interview.

Herr Reime, viele Anleger gehen davon aus, dass ihre Rechtsschutzversicherung sie bei Streitigkeiten mit Investment-Initiatoren schützt. Ist das wirklich so?

Jens Reime: Leider nein. Viele Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen explizit aus. Das betrifft vor allem Investitionen in Aktien, Fonds, geschlossene Beteiligungen oder spekulative Finanzprodukte. Anleger gehen oft davon aus, dass sie im Ernstfall abgesichert sind – bis sie eine Deckungsanfrage stellen und eine Absage erhalten.

Welche Ausschlüsse gibt es typischerweise in den Versicherungsverträgen?

Jens Reime: Die meisten Policen enthalten sogenannte Kapitalanlagenausschlüsse. Dazu gehören:

  • Streitigkeiten aus speziellen Kapitalmarktgeschäften, wie Fondsbeteiligungen, Aktien oder Anleihen.
  • Auseinandersetzungen mit Banken, Anlageberatern oder Investmentgesellschaften.
  • Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), die oft mehrere Jahre dauern.
  • Fälle, in denen der Initiator des Investments insolvent ist – weil dann meist ohnehin keine realistische Chance besteht, das investierte Geld zurückzubekommen.

Die Versicherungen argumentieren, dass Kapitalanlagen mit einem bewussten Risiko verbunden sind und deshalb nicht unter den allgemeinen Rechtsschutz fallen.

Gibt es Fälle, in denen eine Rechtsschutzversicherung trotzdem greift?

Jens Reime: Ja, in bestimmten Konstellationen kann eine Versicherung zur Leistung verpflichtet sein. Das betrifft insbesondere:

  • Täuschung oder Betrug: Wenn Anleger bewusst getäuscht wurden, kann eine Strafrechtsschutzversicherung greifen.
  • Falsche Anlageberatung: Wenn ein Berater nachweislich fehlerhafte oder unvollständige Informationen gegeben hat, kann ein Rechtsschutzfall vorliegen.
  • Vertragsverstöße: Falls ein Investment-Anbieter sich nicht an vertragliche Vereinbarungen hält, könnte ein individueller Rechtsschutz bestehen.

Daher ist es wichtig, den genauen Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls eine Deckungsanfrage mit anwaltlicher Unterstützung zu stellen.

Was empfehlen Sie Anlegern, die sich gegen ihren Investment-Initiator wehren wollen?

Jens Reime: Zunächst sollten sie ihre Versicherungspolice genau prüfen, insbesondere die Ausschlussklauseln. Dann empfehle ich eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Falls die Versicherung nicht zahlt, gibt es Alternativen:

  • Prozessfinanzierer können bei hohen Streitwerten einspringen.
  • Sammelklagen oder Gruppenverfahren können das Kostenrisiko senken.
  • Ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Investment-Anbieter kann oft schneller und günstiger sein.

Ihr Fazit?

Jens Reime: Anleger sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihre Rechtsschutzversicherung bei Kapitalanlage-Streitigkeiten automatisch einspringt. Oft sind solche Fälle ausgeschlossen oder schwer durchsetzbar. Eine frühzeitige juristische Beratung kann helfen, teure Fehler zu vermeiden und alternative Lösungswege zu finden.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.

1 Komment

  • Danke für den Beitrag, der genau das aussagt, wie es in der Realität ist. Tilo Ebner empfiehlt gemeinsam mit der Kanzlei Mattil aus München ein KapMuG-Verfahren. Liest man Ihren Artikel dazu, muss man Herrn Ebner die Frage stellen, ob auch das eine Falschberatung sein könnte.

    Auch eine Strafanzeige, wie Herr Ebner sie empfiehlt, bringt dem betroffenen Anleger – wie mir – doch sein Geld nicht zurück. Falls es strafbare Verfehlungen gegeben hat, werden wir das sicherlich erfahren. Dann können wir, wenn die beschuldigten Personen rechtskräftig verurteilt sind, immer noch gegen diese klagen – aus deliktischer Haftung, wie mir die KI sagt, was auch immer das genau bedeutet.

    Herrn Ebners Ideen sind eben die eines Finanzberaters mit wenig rechtlicher Ahnung und Sachkenntnis. Davon sollte man Abstand halten.

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