Natürlich kennen wir alle die Antwort auf diese Frage. Dennoch ist sie berechtigt, denn nach unseren Recherchen gehörte die BIT Treuhand AG zu den wichtigsten Vertriebspartnern der DEGAG. Zugleich scheint sie eines der Unternehmen zu sein, das sich geweigert hat – oder möglicherweise gar nicht in der Lage war –, auf seine mutmaßlich hohen Provisionsforderungen zugunsten einer Restrukturierung der DEGAG zu verzichten.
Mit dieser Entscheidung hat sich die BIT Treuhand AG letztlich gegen genau jene Klientel gestellt, die ihr bislang Einkommen und Existenz gesichert hat. Ich bin mir sicher, dass viele Anleger bei diesem Vorgehen nur noch den Kopf schütteln können. Denn eines steht fest: Diese mutmaßlich starre Haltung wird der BIT Treuhand AG selbst kein zusätzliches Geld einbringen – möglicherweise aber eine bessere Rangstellung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren. Und diese wäre dann natürlich weit vorteilhafter als die der betroffenen Anleger.
Ganz ehrlich, Herr Sommer, wirtschaftliche Zwänge hin oder her – aber was genau bringt Ihnen diese mutmaßliche Strategie wirklich ein?
Ich kann jedem Anleger nur raten, den Beratungsprozess von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unsere Untersuchungen mit ig-degag.verbraucherschutzforum.berlin haben ergeben, dass 95 % der Beratungen nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofs entsprechen. Es kann sich also durchaus lohnen, den Berater in die Haftung zu nehmen.
Ich gehe zudem davon aus, dass ein Unternehmen wie das Ihre über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, die solche Fälle abdeckt. Denn falls nicht, wäre ein solches Handeln aus meiner Sicht grob fahrlässig.
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