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DEGAG Genussrechte unsere Gespräche mit Anlegern

rafiq23 (CC0), Pixabay
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Bereits ab dem Nachmittag des zweiten Weihnachtstags kamen die ersten Gespräche in Sachen DEGAG-Genussrechte auf. Einige unserer Gesprächspartner berichteten von einem Weihnachtsfest, das sie wohl am liebsten vergessen würden. Der Grund dafür war offensichtlich: das mögliche Totalverlustszenario bei ihrem Investment in die DEGAG-Genussrechte.

Viele der Betroffenen wussten zwar vom Risiko eines Totalverlusts, doch gaben sie alle an, dass dieses vom Vertrieb heruntergespielt wurde – zum Beispiel mit Aussagen wie: „Ja, dazu sind wir gesetzlich verpflichtet, das anzugeben, so wie der Hinweis beim Lotto, dass Glücksspiel süchtig machen kann.“ Die Vertriebsmitarbeiter hätten zudem immer wieder betont, dass Investitionen in das Unternehmen DEGAG seit Jahren absolut zuverlässig und pünktlich zurückgezahlt wurden und es keinen Grund zur Sorge gäbe.

„Natürlich waren wir beruhigt und haben investiert“

„Natürlich waren wir dann beruhigt“, berichteten viele Anleger, „und haben entweder neu investiert oder unser Investment verlängert.“ Doch nun habe der Brief, der kurz vor Weihnachten eingetroffen sei, für Entsetzen gesorgt. „Damit, dass das Totalverlustrisiko einmal zur rauen Realität werden könnte, hatten wir nicht gerechnet.“

„Was können wir jetzt tun?“

Am gestrigen Tag führten wir Gespräche mit insgesamt elf Anlegern, die immer wieder die gleiche Frage stellten: „Was können wir jetzt tun?“

Unsere klare Antwort: Juristischen Rat einholen. Anleger sollten darüber nachdenken, ob es möglicherweise Sinn ergibt, den Finanzberater zu verklagen. Wir selbst dürfen keinen rechtlichen Rat geben, aber aus den Gesprächen mit betroffenen Anlegern können wir sagen, dass unserer persönlichen Einschätzung nach viele Berater Beratungsfehler gemacht haben könnten und daher möglicherweise haftbar sind.

Allerdings möchten wir an dieser Stelle auch ganz klar darauf hinweisen: Eine Klage macht nur dann Sinn, wenn der Berater über ausreichend Vermögen verfügt, um ein gegen ihn ergangenes Urteil auch tatsächlich bezahlen zu können.

Wir empfehlen dringend, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um die Chancen und Risiken eines rechtlichen Vorgehens prüfen zu lassen.

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