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DEGAG Genussrechte Anlageberatung:Legal-illegal-scheißegal?

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Thomas Bremer, Anlegerschützer, kämpft für betroffene Anleger, die durch vermeintlich „sichere“ DEGAG-Genussrechte massive Verluste erlitten haben. Johndoe, ein anonymer Anlagevermittler, sieht das natürlich ganz anders – schließlich sei ja alles „völlig legal“ gewesen. Ein Gespräch über Verantwortung, Täuschung und die Kunst der Schönrederei.

Thomas Bremer: Herr Doe, viele Anleger haben ihr Erspartes in die DEGAG-Genussrechte gesteckt, weil man ihnen erzählte, ihre Investition sei durch Immobilien abgesichert. War das nicht eine glatte Fehlinformation?

Johndoe: Also bitte! Niemand hat gesagt, dass da ein persönliches Schloss mit goldenen Türknäufen für jeden einzelnen Anleger hinterlegt ist. Wir haben nur dezent darauf hingewiesen, dass die DEGAG mit Immobilien arbeitet. Und Immobilien sind doch wertstabil, oder nicht?

Thomas Bremer: Naja, wenn man sie besitzt – nicht, wenn man Genussrechte ohne jegliche dingliche Absicherung verkauft.

Johndoe: Jetzt werden Sie aber kleinlich! Die Anleger hatten doch die Chance, sich zu informieren. Wer liest denn heute noch das Kleingedruckte?

Thomas Bremer: Sie meinen das Kleingedruckte, das es oft gar nicht gab? Bei vielen DEGAG-Genussrechten wurde kein gesetzlich vorgeschriebener Verkaufsprospekt veröffentlicht.

Johndoe: Ja, wir haben uns da auf eine charmante Ausnahme für Kleinserien berufen. Ist doch auch mal schön, wenn man nicht alles regeln muss!

Thomas Bremer: Und wie erklären Sie, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken informiert wurden?

Johndoe: Moment mal! Wir haben das sehr wohl erklärt. Wir sagten immer: „Das ist eine innovative Investition mit attraktiver Renditechance!“ Da steht ja nicht „sichere Altersvorsorge mit 100 % Rückzahlungsgarantie“.

Thomas Bremer: Viele Anleger berichten aber, dass sie den Eindruck hatten, ihre Einlage sei abgesichert.

Johndoe: Tja, das ist eben eine Interpretationssache. Manchen Leuten muss man auch mal zumuten, selbst nachzudenken.

Thomas Bremer: Und was sagen Sie dazu, dass sich DEGAG auf eine frühere, finanziell besser ausgestattete Gesellschaft berufen hat, obwohl die eigentliche Emittentin nur 50.000 Euro Grundkapital hatte?

Johndoe: Ähm … Das klingt jetzt schlimmer, als es war. Wichtig ist doch, dass es ein funktionierendes Konzept gab. Und wenn Anleger Sicherheit wollten, hätten sie ja in Sparbücher investieren können.

Thomas Bremer: Die meisten gingen davon aus, dass sie genau das tun – nur mit „besserer Rendite“.

Johndoe: Ach wissen Sie, Anleger wollen doch alle Gewinne machen, aber keiner will Risiken tragen. Wenn’s gut läuft, klopfen sie sich auf die Schulter, wenn’s schiefgeht, suchen sie die Schuld bei uns Vermittlern.

Thomas Bremer: Und wenn jemand gegen einen Vermittler klagt?

Johndoe: Dann hoffen wir auf einen Richter, der das „unternehmerische Risiko“ hochhält. Und falls nicht, gibt’s ja noch Vergleiche.

Thomas Bremer: Abschließende Frage: Würden Sie selbst in solche Genussrechte investieren?

Johndoe: Lacht laut Ich hab mein Geld lieber in was Solidem gesteckt – Aktien oder so. Aber hey, für manche war das DEGAG-Modell doch eine „tolle Chance“!

Thomas Bremer: Für die Vermittler ganz sicher. Für die Anleger weniger.

Fazit: Während Johndoe und seine Kollegen nach neuen „Investitionsmöglichkeiten“ suchen, sollten geschädigte Anleger nicht zögern, ihre Schadensersatzansprüche zu prüfen. Wer sich betrogen fühlt, kann sich wehren – auch gegen Vermittler, die meinen, sie träfe keine Schuld.

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