Nun, es war auch nicht anders zu erwarten. Wie von uns befürchtet, ist das Amtsgericht Hameln nicht daran interessiert, einen Gläubigerausschuss einzusetzen, damit das Verfahren von außenstehenden Experten begleitet werden kann. Oder man will möglicherweise auch verhindern, dass der Gläubigerausschuss zu genau hinschaut, was dort tatsächlich passiert.
Ganz klar: Die Entscheidung des Amtsgerichts Hameln, keinen Gläubigerausschuss einzurichten, sehen wir als einen deutlichen Nachteil für die betroffenen Anleger. Es zeigt uns aber auch, dass wir mit unserer Einschätzung des Amtsgerichts Hameln richtig lagen. Zudem müssen wir nun davon ausgehen, dass in diesem Verfahren nicht der Schutz der Anleger und Geschädigten im Fokus steht.
Die Begründung des Amtsgerichts liegt uns in der Redaktion vor. Wir werden diese nun Rechtsexperten aus dem Bereich des Insolvenzrechts zur Stellungnahme und Bewertung vorlegen und anschließend dazu einen weiteren Bericht veröffentlichen.
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