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DEGAG die Objektgesellschaften

deeptuts (CC0), Pixabay
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Ja, auch das ist immer wieder ein Thema: Warum sind sie noch nicht insolvent?

Ein möglicher Grund könnte sein, dass es schlichtweg am Geld liegt, denn einen Insolvenzantrag zu stellen, kostet meiner Einschätzung nach mindestens 5.000 Euro pro Gesellschaft. Doch wo soll Herr Klein dieses Geld hernehmen?

Idealerweise könnte der jetzige Insolvenzverwalter diese Anträge selbst stellen, aber dafür muss er sicherlich erst einmal alle relevanten Informationen zusammentragen, um zu prüfen, welche Ansprüche die insolventen Gesellschaften möglicherweise gegen die Objektgesellschaften haben.

Theoretisch wäre auch ein Antrag durch einen Dienstleister, der Forderungen gegen die Objektgesellschaften besitzt, denkbar. Doch bislang scheint es niemanden zu geben, der diesen Weg gehen will.

Dr. Eckert in einer schwierigen Lage

Der Insolvenzverwalter Dr. Eckert ist in der aktuellen Situation sicherlich nicht zu beneiden – doch Mitleid habe ich nicht mit ihm. Er hätte sich vorher genau überlegen sollen, auf was er sich einlässt.

Jeder Insolvenzverwalter würde in diesem Fall auf erhebliche Probleme stoßen, denn nach unseren Recherchen wurde ein großer Teil der Büroarbeiten ins Ausland ausgelagert. Das macht es extrem schwierig, an die notwendigen Unterlagen zu kommen, um mögliche Ansprüche zu begründen.

Das Insolvenzgutachten wird sich also sicherlich noch einige Wochen hinziehen, bis es vorliegt. Erst dann wird man sehen, wie die tatsächliche Informationslage aussieht.

Keine Kooperation mit uns – ein Fehler?

Wir haben dem Insolvenzverwalter mehrfach unsere Unterstützung angeboten, denn letztlich wollen wir beide das Gleiche erreichen. Doch Dr. Eckert ist offenbar so von sich überzeugt, dass er diese Hilfe nicht braucht.

Wir nennen das falschen Hochmut – und was damit passiert, wissen wir ja. Wäre ich an seiner Stelle, hätte ich längst das Gespräch gesucht, um alle Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Doch wenn er das nicht will, muss man das akzeptieren.

Dringende Maßnahmen notwendig

Wichtig ist jetzt vor allem, dass endlich der Gläubigerausschuss eingesetzt wird, wie er bei der Antragstellung für die Insolvenzverfahren vorgeschlagen wurde.

Zudem muss endlich geklärt werden, wie es zur merkwürdigen Vergabe des Insolvenzverfahrens gekommen ist – ein Thema, über das wir bereits mehrfach berichtet haben.

Das Amtsgericht Hameln hat hier eine klare Bringschuld. Deshalb werden wir am Dienstag eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Insolvenzrichterin einreichen.

Wir wissen natürlich, dass solche Beschwerden oft mit den „drei F“ verbunden sind:
Formlos
Fruchtlos
Folgenlos

Doch diesmal sollte es nicht folgenlos bleiben – das Insolvenzgericht Hameln sollte das inzwischen verstanden haben.

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