In der kommenden Woche werden voraussichtlich die ersten Daten für den Anlegerbeirat freigegeben. Dies wurde uns auf Nachfrage bestätigt. Es scheint also voranzugehen. Zumindest wird der Expertenkreis dann die Möglichkeit haben, die wirtschaftliche Schieflage genauer zu analysieren und zu prüfen, ob noch ein Ausweg möglich ist.
Insolvenz als wahrscheinlichstes Szenario
Aktuell erscheint eine Insolvenz einer oder mehrerer Gesellschaften als das wahrscheinlichste Szenario. Sollte es dazu kommen, könnte der Anlegerbeirat in einen Gläubigerausschuss umgewandelt werden – allerdings nur, wenn der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter dies zulässt. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Entscheidungshoheit ausschließlich beim Insolvenzgericht. Die Vorstände verlieren dann ihre Handlungs- und Entscheidungsbefugnis.
Der Insolvenzverwalter wird zunächst mehrere Wochen benötigen, um die Unterlagen zu sichten und sich ein vollständiges Bild von der Situation zu machen. Anschließend erstellt er einen Bericht über die aktuelle Lage, der sowohl dem Gericht als auch dem Gläubigerausschuss zur Verfügung gestellt wird. Dieser Bericht darf jedoch nicht veröffentlicht werden.
Volle Einsicht für den Insolvenzverwalter
Ein Vorteil des Insolvenzverfahrens ist, dass der Insolvenzverwalter uneingeschränkten Zugriff auf alle Unterlagen erhält. Er muss nicht mehr um Einsicht bitten, sondern lediglich die relevanten Dokumente in den vorhandenen Akten identifizieren.
Wichtige Aufgaben für die Interessengemeinschaft
Mit dem Insolvenzverfahren beginnt auch die entscheidende Arbeit der Interessengemeinschaft. Durch Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren wissen wir, worauf zu achten ist, wie Anleger unterstützt werden können und welche Schritte unternommen werden müssen – auch wenn das endgültige Ergebnis noch offen ist.
Es wird eine spannende Woche.
Kommentar hinterlassen