In Hamburg steht heute ein Verfahren von bundesweiter Bedeutung an: Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) befasst sich mit der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta Platforms Ireland Ltd. Hintergrund ist ein massiver Datenklau aus den Jahren 2018 und 2019, bei dem Informationen von mehr als 530 Millionen Nutzerinnen und Nutzern weltweit abgegriffen wurden – darunter rund sechs Millionen Betroffene in Deutschland.
Millionen Nutzerdaten frei im Netz
Bei dem Datendiebstahl hatten unbekannte Täter persönliche Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Nutzernamen systematisch aus öffentlich einsehbaren Facebook-Profilen gesammelt („Scraping“) und später im Internet veröffentlicht. Besonders brisant: Viele der betroffenen Daten sind bis heute in frei zugänglichen Foren auffindbar.
Nach Einschätzung des vzbv hat Facebook – beziehungsweise die Muttergesellschaft Meta – unzureichend auf den Datenmissbrauch reagiert und nicht ausreichend Schutzmaßnahmen getroffen, um die privaten Informationen der Nutzer zu sichern. Zudem seien Betroffene nicht rechtzeitig und vollständig informiert worden, was gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen könnte.
14.000 Betroffene schließen sich Klage an
Ziel der Musterfeststellungsklage ist es, dass das Gericht klärt, ob Meta grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist. Ein positives Urteil würde es den Betroffenen erleichtern, individuelle Ansprüche geltend zu machen, ohne selbst ein aufwendiges Verfahren führen zu müssen.
Nach Angaben des vzbv haben sich bis Anfang Oktober mehr als 14.000 Menschen der Sammelklage angeschlossen – ein deutliches Zeichen, wie groß das Interesse an rechtlicher Aufarbeitung ist.
Zunächst steht die Zuständigkeit des Gerichts im Fokus
In der heutigen mündlichen Verhandlung prüft der Senat des OLG Hamburg zunächst, ob das Gericht überhaupt zuständig ist, da der Sitz von Meta in Irland liegt. Sollte das Gericht die Zuständigkeit bejahen, könnte dies den Weg für eine umfassende rechtliche Prüfung des Datenlecks ebnen – mit potenziell weitreichenden Folgen für die gesamte Tech-Branche.
Signalwirkung für den Datenschutz
Der vzbv sieht in dem Verfahren ein wichtiges Signal für den Schutz personenbezogener Daten und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa.
„Wenn große Plattformen wie Facebook bei der Datensicherheit versagen, darf das keine folgenlose Panne bleiben“, so ein Sprecher des Verbandes.
Ein Urteil zugunsten der Betroffenen könnte Meta nicht nur finanziell belasten, sondern auch die Verantwortung globaler Internetkonzerne für den Umgang mit Nutzerdaten neu definieren.
Das Verfahren in Hamburg ist daher mehr als nur ein nationaler Rechtsstreit – es ist ein Testfall für den Datenschutz in der digitalen Ära.
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