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Datenabfragegesetz

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Es gibt jetzt neue gesetzliche Bestimmungen für den Zugriff von Behörden auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern. Auch die Bundesländer stimmten nach dem Bundestag der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes zu. Somit können nun Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste bei ihren Ermittlungen Informationen zu Handy- und Internetnutzern abfragen. Dazu gehören etwa Name und Adresse eines Handybesitzers. Bedenklich!

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