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„Das war keine Option mehr – rechtlich war der Schritt unausweichlich“

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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die Insolvenz der THE GROW GmbH, Schuldfragen und mögliche rechtliche Konsequenzen.

Frau Bontschev, die Insolvenz der THE GROW GmbH hat viele überrascht. Wer trägt aus Ihrer Sicht die Verantwortung für die aktuelle Situation?

Kerstin Bontschev: Nach Durchsicht der vorliegenden Stellungnahme der bk Group AG liegt die Verantwortung aus Sicht des neuen Gesellschafters klar bei der früheren Geschäftsführung, insbesondere bei Herrn Bernhard Schindler. Die bk Group AG macht geltend, dass dieser wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen habe – insbesondere durch ausbleibende Kaufpreiszahlungen und die Verweigerung persönlicher Sicherheiten. In der Folge kam es zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und letztlich zur Übernahme der Anteile durch die bk Group AG.

Die Insolvenz kam dennoch überraschend – was war der Auslöser für diesen drastischen Schritt?

Die Insolvenz war aus rechtlicher Sicht laut bk Group alternativlos, weil sowohl Zahlungsunfähigkeit als auch Überschuldung bei der THE GROW GmbH und ihrer Muttergesellschaft festgestellt wurden. Hinzu kamen offenbar erhebliche offene Steuerverbindlichkeiten. Die bk Group hatte nach eigenen Angaben externe Sanierungsexperten beauftragt – diese kamen zu dem Schluss, dass die Insolvenzantragsgründe vorliegen. Ein potenzieller Investor bot symbolisch einen Euro für die Anteile – ohne frisches Kapital für die Gesellschaften. Auch das zeigt: Der Spielraum war aufgebraucht.

Wie beurteilen Sie das Verhalten der früheren Geschäftsführung?

Die Stellungnahme zeichnet ein deutliches Bild: Der Rücktritt von Herrn Schindler kam für die bk Group „zur Unzeit“ und ohne rechtlichen Grund. Es wird sogar erwähnt, dass er angeboten habe, seine Ämter und Anteile ohne Gegenleistung wieder zu übernehmen – was angesichts der bereits entstandenen Schäden keine Lösung darstellte. Man könnte juristisch zumindest den Verdacht einer Pflichtverletzung im Raum sehen. Ob das zu persönlichen Haftungsfragen führt, wird nun Aufgabe des Insolvenzverwalters sein.

Was bedeutet das für betroffene Partner und Mitglieder von THE GROW?

Zunächst einmal herrscht große Unsicherheit. Die Abwicklung durch den Insolvenzverwalter wird klären müssen, ob und wie Gläubiger bedient werden können. Für Mitglieder, die Leistungen in Anspruch genommen oder gar in Vorleistung getreten sind, kann es bitter werden. Sollte ein Fehlverhalten seitens der ehemaligen Geschäftsführung nachgewiesen werden, wären Haftungsansprüche theoretisch denkbar – praktisch aber oft schwer durchzusetzen.

Wie beurteilen Sie das öffentliche Vorgehen der bk Group AG?

Aus rechtlicher Sicht ist Transparenz zu begrüßen. Die Stellungnahme versucht, juristische Sachverhalte nachvollziehbar darzustellen. Das kann helfen, Vertrauen zu erhalten – auch wenn die Lage für viele Betroffene schwer zu verkraften sein dürfte. Die klare Benennung von Verantwortlichkeiten ist ungewöhnlich deutlich formuliert. Es wirkt, als wolle man sich rechtlich wie kommunikativ vorbereiten – auch für mögliche Auseinandersetzungen mit dem früheren Management.

Vielen Dank für das Gespräch.

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