Dieser Kelch ist an den Banken vorüber gegangen. Ein Urteil, welches für den Verbraucher allerdings nicht so gut ist. Wer sein Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt hat, kann nicht auf Rückabwicklung der Versicherung durch das kreditgebende Institut hoffen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Glück gehabt liebe Banken.
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