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Schadenssersatz? Wurden Sie unkorrekt bzw. unvollständig beraten zum Thema „Fondsinsolvenz und Rückforderung von Ausschüttungen“?

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Emittenten im Fondsbereich und Banken haben bislang ein Risiko im Zusammenhang mit der Insolvenz geschlossener Fonds offenbar übersehen. Manche Emittenten bzw. Banken wollten möglicherweise das Risiko aber auch nicht sehen. Das kann sich nun verändern. Grundlage dafür ist ein Urteil des Landgerichtes München. In diesem, derzeit noch wenig bekannten Urteil, wird die Unicredito zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt. Wird dieses Urteil des Landgerichtes München bekannter, dann könnten hier so manche weitere Schadensersatzklage drohen. Worum geht es? Anleger mussten bislang oft nicht nur ihr investiertes Geld bei einer Fondsinsolvenz abschreiben, sondern darüber hinaus bis zum Zeitpunkt der Pleite erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen.Vielen Anlegern war nicht beuwsst, dass bei vielen Fonds die Ausschüttungen ein Darlehen darstellten.Auf Grundlage diese Urteils stehen die  Chancen der Anleger nun gut, dieses Geld zurück zu erhalten, allerdings nicht vom Insolvenzverwalter sondern von ihrem Berater oder dem Initiator. Denn die meisten Prospekte weisen nicht auf dieses Risko bei einer Insolvenz hin.  Auch in keinem Beratungsprotokoll ist ein Hinweis auf dieses Risko bei einer Fondsinsolvenz enthalten. Gute Zeiten für Anleger und Rechtsanwaälte. Das Aktenzeichen des Urteils lautet Az.: 3 O 7105/12.

1 Komment

  • So ist das nun nicht.
    Zum Einen ist das LG-Urteil noch lange nicht rechtskräftig.
    Zum Anderen geht es hier um die Anwendung des GmbH-Gesetzes welches die Insolvenzverwalter i.d.R. anzuwenden versuchen.
    In den Fonds-Prospekten wird die Bergrenzung der Aussenhaftung nach HGB, durch den Eintrag der Kommanditisten-Haftsumme in das Handelsregister ausgeführt.
    Auch dies ist richtig.
    Somit haben wir es mit zwei Regelungen zu tun, welche einander widersprechen.
    Bis hier Klarheit herrscht, dürfte noch viel Wasser die Isar hinabfliessen !!
    Dies nur mal vorbeugend, bevor sich wieder Scharen von „Anlegerschutzanwälten“ ins Getümmel werfen und gebeutelten Anlegern mit falschen Zusicherungen noch den letzten Cent aus der Tasche ziehen !

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