Sehr geehrte Redaktion,
vielen Dank für die Anfrage.
Je länger man im Grauen Kapitalmarkt tätig ist, desto mehr nimmt man wahr, dass sich Vorgänge und Haftungsrisiken wiederholen. Es scheint systematisch zu sein. Leider. Wo man auch hinschaut, welcher Emittent gerade notleidend ist, kritischen Fragen begegnet oder gar insolvent wird – auch diejenigen Anwälte, die Vermittler und Berater vertreten, können eigentlich nur noch das alte Lied in neuer Strophe singen. Schaut man sich die Skandale der letzten Jahre, Monate und Wochen an, die Strafverfahren, Insolvenzen, Gesellschafterversammlungen, Medienberichte, so gibt es kaum noch eine Kombination aus drei oder vier Buchstaben oder mit Fantasienamen auf Emittentenseite, die für ein erfreuliches Wirtschaften ohne besondere Probleme im Graumarkt steht, dessen Zeit ohnehin gekommen zu sein scheint. So auch hier.
Und natürlich, auch hier trifft es bald wieder die Vermittler und Berater als schwaches Glied in der Kette. Insolvenzen bedeuten Verlust (und vielleicht Anfechtungen) für die Anleger. Und wo Schaden entsteht, entsteht heute beinahe automatisch der Wunsch nach Schadenersatz, ganz so, als gäbe es ein Anrecht auf ewigen Gewinn oder wenigstens auf keinen Verlust. Das gibt es natürlich nicht, aber es gibt nunmal rechtliche Ansatzpunkte für möglichen Schadenausgleich: Prospektfehler, darauf aufbauende Pflichtverletzungen, mögliche Haftung von Versicherungen und der sich immer mehr häufende Vorwurf der deliktischen Handlung und Haftung. Je größer der Schaden, je strafbarer die Vorwürfe, umso mehr Beachtung finden die Vorgänge, umso mehr Anlegerinteressen wollen vertreten werden. Auch das ist systematisch. Auch hier wird es nicht lange dauern, bis Anwälte „Soforthilfe“ versprechen (bei Insolvenzen gerne mit dem Phantom „Arrestierung“) oder man Slogans liest wie „So bekommen Sie Ihr Geld zurück“. Interessengemeinschaften werden sich gründen, Berater empfehlen, das Thema wird wellenförmig im Internet präsent sein, die unterschiedlichen Lager werden sich abwerten.
Und natürlich werden massenhaft Empfehlung von Anwälte an die Geschädigten gegeben werden, die mögliche Haftung des Vertriebs zu überprüfen. Auch hier sollen über die Jahre mehrere Hundert Menschen aktiv gewesen sein. Das wird eine Vielzahl von außergerichtlichen Ansprüchen und Klagen bedeuten.
Das alles ist absehbar. Doch das Gute an der Systematisierung ist wiederum die Systematisierung. Man weiß in etwa, was geschieht, auf allen Seiten. Angesichts dessen rate ich den Finanzdienstleistern immer wieder drei Dinge: 1. Den Anlegern reinen Wein einzuschenken, und zwar als erster. Diesen Schritt Dritten zu überlassen, ggf. werbenden Anwälten, ist regelmäßig unklug. 2. Sich im Übrigen bedeckt zu halten und sich nicht an Spekulationen zu beteiligen. Spekulationen beantworten regelmäßig weniger Fragen, als sie hervor rufen. 3. Die Vermittler sollten sich – wie Anleger und Anwälte auch – ebenfalls organisieren, aber nur unter sich. So kann man gemeinsame Strategien abstimmen und häufig schnell gute Informationen zusammen tragen, für welche Anleger häufig einen längeren Weg gehen müssen. Oftmals können Vermittlergemeinschaften recht viel bewegen, auch zugunsten von Anlegern oder Verwaltern.
Auch für Finanzdienstleister gibt es erfahrene Profis in der Beratung, die den Markt und seine Akteure seit zehn oder mehr Jahren ein wenig kennen, z.B. in München, Berlin, Stuttgart, Radebeul und ja, auch in Markdorf und Bielefeld. Alle sind bundesweit tätig, und es gibt noch einige mehr. Entscheidend wird sein, dass die Vermittler sich zügig organisieren oder Profis kontaktieren. Das tun die Anleger auch. Indes haben die Vermittler einen zeitlichen Vorteil, nämlich den Kundenkontakt. Daneben gilt es, die eigenen Verpflichtungen gegenüber den etwaigen Versicherungen zu erfüllen, das anstehende Aufkommen abzuschätzen und einen persönlichen Fahrplan zu entwerfen. Alles – wie es so bitter heißt – kein Hexenwerk (mehr), sondern eher Gewöhnlichkeit.
Alles Weitere ist eine Frage der konkreten Situation und der konkret Betroffenen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek
Rechtsanwalt
Fachanwalt f. Handels- u. Gesellschaftsrecht
Kommentar hinterlassen