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Das Problem des Insolvenzverwalters Eckert der DEGAG

geralt (CC0), Pixabay
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Recherche ist dynamisch, das heißt, jeden Tag gibt es nahezu neue Informationen. Manche lassen sich zu 100 % verifizieren, andere überhaupt nicht. Da muss man immer genau hinschauen, ob die Quelle der Information vertrauenswürdig ist.

Tatsache scheint zu sein, dass der Insolvenzverwalter momentan kaum über Unterlagen verfügt. Er wird also wahrscheinlich selbst noch nicht genau wissen, was er da eigentlich für ein heißes Eisen angepackt hat. Offenbar wurde die interne Verwaltung komplett ausgelagert – und man höre und staune – in ein „nicht europäisches Land“, also ein Land, das nicht zur EU gehört. Das dürfte es äußerst schwierig und mühsam machen, an die relevanten Unterlagen heranzukommen. Möglicherweise wird das sehr lange dauern – so ist es eben mit dem bürokratischen Dienstweg.

Natürlich gibt es auch unbürokratische Wege, die wohl einige Großanleger jetzt ins Auge fassen. Nachvollziehbar, denn für sie geht es um sehr viel Geld, das sie bei der DEGAG neu angelegt haben. Einer dieser Anleger erklärte uns:

👉 „Das ist Geld, das wir uns unser ganzes Leben lang erspart und hart erarbeitet haben – das lassen wir uns nicht so einfach wegnehmen!“

Wie genau sie dagegen vorgehen wollen, wurde jedoch nicht näher erläutert. Wir haben ihnen jedoch nahegelegt, sich an geltendes Recht zu halten.

Zusätzlich haben wir erfahren, dass eine Bremer Rechtsanwaltskanzlei sage und schreibe 30 Briefe an einen Vorstand geschickt haben soll – wohl in der Vermutung, dass dieser nicht alle Forderungen aus seinem Privatvermögen begleichen kann. Wir haben daher den GDV in Berlin informiert, damit er diesen Hinweis an die Rechtsschutzversicherer weitergibt.

👉 Für uns ist klar: In solchen Aktionen sehen wir einen eindeutigen Rechtsverstoß. Hier scheint es primär darum zu gehen, von Mandanten Geld zu kassieren – ob der Kunde am Ende tatsächlich Geld zurückbekommt oder nur ein nutzloses Urteil, scheint manchen Rechtsanwälten offenbar völlig egal zu sein.

Dem wollen wir einen Riegel vorschieben und haben daher auch die zuständige Rechtsanwaltskammer informiert.

 

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