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Das macht Österreich gegen steigende Mieten und gegen die Gebührenspirale im öffentlichen Bereich

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Die Regierung aus ÖVP und Grünen hat kurz vor einer von SPÖ und FPÖ initiierten Sondersitzung neue Anti-Inflationsmaßnahmen vorgestellt. Unter diesen Maßnahmen sind ein Mietpreisdeckel, der jährliche Mietpreiserhöhungen auf maximal fünf Prozent begrenzt, ein Anhalten von Gebührenerhöhungen in Gemeinden und intensivierte Gewinnbeschränkungen bei Energieunternehmen.

Bundeskanzler Nehammer (ÖVP) kündigte an, dass dieser Mietpreisdeckel ab 2024 eingeführt wird. Er soll insbesondere die steigenden Mieten in gemeinnützigen Wohnungen adressieren, wobei ein Anstieg von 15 Prozent im nächsten Jahr erwartet wird. Der Deckel wird für drei Jahre gelten und betrifft laut Vizekanzler Kogler (Grüne) 75 Prozent aller Mietverhältnisse.

Ein Mietpreisdeckel war schon lange im Gespräch, doch bisherige Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen scheiterten. Hauptstreitpunkte waren Vergünstigungen für Vermieter und die Befreiung von der Grunderwerbssteuer. Nun, sechs Monate später, hat sich die Regierung geeinigt.

Die vorgeschlagene Maßnahme wurde jedoch kritisiert. Volkshilfe-Direktor Fenninger bezeichnete sie als überfällig und kritisierte den Deckel von fünf Prozent als zu hoch. Ähnliche Bedenken äußerte der ÖGB und forderte stattdessen einen „Mietenstopp“.

Neben dem Mietpreisdeckel hebt die Regierung andere Anti-Teuerungsmaßnahmen hervor, darunter Direktzahlungen, Steuersenkungen und die Valorisierung von Sozialleistungen. Außerdem will sie die Preiserhöhungen für Autobahnvignetten und Klimatickets stoppen und Gemeinden dazu auffordern, die Gebühren für Dienstleistungen wie Müll und Wasser nicht zu erhöhen.

Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Maßnahmen ist die stärkere Regulierung von „Krisengewinnen“ bei Unternehmen, insbesondere im Energiebereich. Wenn Unternehmen die Preisreduktion für Erdöl und Gas nicht an die Verbraucher weitergeben, wird die Regierung die Gewinne beschlagnahmen. Die Schwelle für das Abschöpfen von Zufallsgewinnen wird von 20 Prozent auf 10 Prozent gesenkt.

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