Sie war monatelang nicht da – aber immer mit Haltung. Eine Bürgergeld-Empfängerin glänzte in ihrer Firma nicht etwa durch Leistung, sondern durch Abwesenheit. Ihre Hoffnung: endlich gekündigt werden. Kündigung als Befreiungsschlag. Als Weg in die „Freiheit“ – natürlich mit Unterstützung vom Amt.
Der Fall: Eine Frau, angestellt, aber offenbar nur theoretisch, erscheint einfach mehrere Monate nicht zur Arbeit. Stattdessen scheint sie darauf zu setzen, dass der Arbeitgeber den Schlussstrich zieht – damit sie entspannt in den Zustand der „geförderten Selbstfindung“ übergehen kann. Denn selbst kündigen? Wäre ja mit Sanktionen verbunden. Und so wartet man eben passiv-aggressiv auf den Rausschmiss. Irgendwann wird’s der Chef schon merken. Oder das Team. Oder die Kaffeemaschine.
O-Ton laut Bericht: „Dann gehe ich halt woanders hin.“ Wohin? Unklar. Vielleicht in die Lounge der örtlichen Jobbörse. Vielleicht zum nächsten Sachbearbeiter, der sich fragt, warum eigentlich niemand mehr einen Job will, sondern nur noch ein „Narrativ“.
Arbeitsvertrag als Vorschlag, Anwesenheit als Option
Was früher mal als „Arbeitspflicht“ galt, ist heute offenbar Verhandlungssache – jedenfalls in manchen Kreisen. Bürgergeld-Empfängerin X sieht sich offenbar eher als Kunde im System, nicht als Verpflichtete. Die Firma: Kulisse für eine Episode im Realityformat „Ich such dann mal weiter (aber nicht aktiv)“.
Fazit? Willkommen in der Welt der Post-Motivation. Kündigung wird zur Wunschleistung des Arbeitgebers, Abwesenheit zum kreativen Widerstand, und Bürgergeld zur Karriereoption „zwischen den Welten“.
Aber immerhin bleibt ein Hoffnungsschimmer: Vielleicht findet sie ja wirklich woanders ihren Platz. Vielleicht in einer Talkshow. Vielleicht auf TikTok. Vielleicht bei einer Behörde – als Beispiel.
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