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Dagensia Finance s.r.o. mit Sitz in Prag – BaFin Untersagung

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Dagensia Finance s.r.o. mit Sitz in Prag, Tschechische Republik, mit Verfügung vom 23. Dezember 2014 das weitere Betreiben des Finanztransfergeschäftes im Inland untersagt.

Die Dagensia Finance s.r.o. hat unerlaubt Zahlungsdienste im Inland betrieben, indem sie zur Abwicklung von Zahlungsdiensten Gelder auf eigenen Konten in Deutschland entgegennahm und sich mit dem Angebot zum Erbringen von Zahlungsdiensten zielgerichtet an den deutschen Markt wendete.

Mit der Annahme der Gelder auf inländischen Konten bzw. mit dem zielgerichteten Angebot zum Erbringen von Zahlungsdiensten am deutschen Markt hat die Dagensia Finance s.r.o. das Finanztransfergeschäft gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ohne die nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ZAG erforderliche Erlaubnis betrieben. Die Dagensia Finance s.r.o. war auch nicht gemäß § 26 Abs. 1 ZAG befugt im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im Inland Zahlungsdienste zu erbringen. Die Dagensia Finance s.r.o. ist in der Tschechischen Republik von der dortigen Aufsicht, der CNB Ceska Narodni Banka (folgend: CNB) als „small (waived) payment institution“ autorisiert, insbesondere die Ausführung von Geldtransfers anzubieten. Die von der CNB erteilte „Erlaubnis“ autorisierte die Dagensia Finance s.r.o. dagegen nicht, grenzüberschreitend tätig zu werden.

Die BaFin hat daher gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ZAG die sofortige Einstellung dieser Geschäfte gegenüber der Dagensia Finance s.r.o. angeordnet.

Die Verfügung ist bestandskräftig.

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