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Dachau

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Der mutmaßliche Todesschütze aus dem Dachauer Amtsgericht ist von einem Arzt und einem Psychiater untersucht worden.

Von dem Ergebnis hängt ab, ob die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt oder den Mann in eine Nervenklinik einweisen lässt. Ein Ermittlungsrichter soll darüber am Nachmittag entscheiden. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sich der 54-Jährige bisher nicht dazu geäußert, warum er gestern im Amtsgericht den Staatsanwalt erschossen hat. Der frühere Unternehmer war wegen nicht gezahlter Sozialbeiträge zu einer Bewährungs-Strafe verurteilt worden. Vor zwei Jahren war der Mann schwer erkrankt, seine Firma ging Pleite.

Quelle:MDR

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